Gericht lehnt Sicherungsverwahrung für Leo P. ab

Am Freitag wird der verurteilte Mörder aus der Haft entlassen, nachdem er seine Strafe verbüßt hat. Leo P. hatte 1997 sein Opfer erschlagen, zerstückelt und die Leichteile verstreut.

Grefrath/Krefeld. Leo P. wird Weihnachten in Freiheit feiern können. Nach zwölf Jahren hinter Gittern wird der verurteilte Mörder am Freitag aus der JVA Krefeld entlassen. Nach drei Verhandlungstagen hat die erste große Strafkammer des Landgerichts den Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in Leo P., der im Jahr 1997 in Grefrath seinen Mitbewohner mit einer Brechstange erschlagen, zerstückelt und seinen anderen Mitbewohner zwei Tage später im Vollrausch ebenfalls angegriffen hatte, noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit gehalten. "Wenn man die Sache realistisch sieht, ist die Gefahr sehr groß, dass er wieder in sein altes Leben zurückfällt", sagte der Staatsanwalt in seinem Abschlussplädoyer.

Gerade weil sich Leo P. im Gefängnis jeglicher Hilfe von außen verschlossen habe, würde er in eine ungewisse Zukunft entlassen. Außerdem gebe es sein hohes - gutachterlich bestätigtes - Aggressionspotenzial. Speziell in Verbindung mit Alkohol. Dagegen wandte der Verteidiger später ein, dass ohne eben jenes Rauschmittel die Taten auch nicht begangen worden wären. Damit versuchte er das Argument der Gefahr für die Allgemeinheit zu entkräften.

In seinem Plädoyer, das von einem Feueralarm im Gericht unterbrochen wurde, bezog auch er sich auf die zwei während des Verfahrens gehörten psychiatrischen Gutachter und wies auf das ausgeprägte Konfliktverhältnis zwischen Täter und Opfer hin. "Die Umstände waren so, dass es früher oder später zu Konflikten kommen musste."

Nach der Urteilsverkündung atmete Leo P. tief und erleichtert auf. Der Begründung hörte er aufmerksam zu. "Ihr künftiges Leben haben Sie in der Hand", sagte die Vorsitzende Richterin zu dem 38-Jährigen. Er habe zwar eine schwierige Persönlichkeit, aber keinen Hang zur Begehung erheblicher Straftaten, wie es im gesetzlichen Paragrafen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung vorgeschrieben ist. "Wir haben uns schwer getan, denn es war eine wirklich schwierige Entscheidung", so die Richterin.

Letztlich gaben die beiden Gutachter den Ausschlag, die ihm zwar eine höhere Gewaltbereitschaft unter Alkoholeinfluss bescheinigten, mit welcher Wahrscheinlichkeit und ob sich so eine Tat noch mal wiederholen könnte, vermochten sie aber nicht zu sagen. Die Richterin sagte dem Angeklagten, dass ihn im Leben außerhalb der Gefängnismauern Konflikte erwarten werden. "Sie müssen vermeiden, dass Sie dann aus Frust wieder trinken."

Unterstützung wird er von seinem ehemaligen ehrenamtlichen Betreuer erhalten, der ihn nach der Haftentlassung bei sich auf nimmt und versucht ihm Wohnung und Beschäftigung zu suchen.

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