„Fällung der Pappeln war rechtmäßig“

Der Kreis Viersen hat an der Beseitigung der 42 Bäume an der Clörather Mühle nichts zu beanstanden.

Viersen. Die im Februar von der Stadt Viersen durchgeführte Fällung von 42 Pappeln an der Clörather Mühle war rechtmäßig. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht des Kreises Viersen. Das teilte sie der Stadt Viersen mit.

Die Kommunalaufsicht war von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Prüfung einer Eingabe beauftragt worden. In ihr war argumentiert worden, die bereits 2007 im Forstwirtschaftsplan dargestellte und vom damaligen Umweltschutzausschuss genehmigte Fällung der Pappeln hätte 2012 erneut in den Forstwirtschaftsplan aufgenommen werden müssen. Diese Auffassung wies der Kreis Viersen nun zurück.

Die Bestimmungen des Landesforstgesetzes sehen vor, den Gemeindewald als Teil des Gemeindevermögens zu erhalten und eine nachhaltige sowie wirtschaftliche Nutzung des Gemeindewaldes sicherzustellen. Aus ihnen lässt sich nach Auffassung des Kreises Viersen jedoch nicht ableiten, dass die Fällung von Bäumen nur dann vorgenommen werden darf, wenn dies im jeweiligen Wirtschaftsplan vermerkt ist.

Die „nachlassende Vitalität“ der Pappeln spreche eher für eine Fällung der Bäume — damit sie noch wirtschaftlich verwertet werden konnten.

Auch das Regionalforstamt Niederrhein und der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hätten keine Anhaltspunkte gesehen, die Rechtsauffassung der Antragstellerin zu bestätigen.

Auch landschaftsrechtlich sei die Fällung der Pappeln nicht zu beanstanden, schreibt der Kreis Viersen weiter. Dies gehe aus der Stellungnahme des Amtes für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen hervor.

Für die zwischenzeitlich gefällte Pappelreihe sehe der Landschaftsplan „Mittlere Niers“ vor, die Bäume bei „Hiebsreife“ zu entfernen und durch Anpflanzung einer Feldhecke zu ersetzen. Die Pappeln hätten ein Alter von mindestens 50 Jahren gehabt und seien somit im forstwirtschaftlichen Sinne hiebsreif.

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