Nagetiere im Kreis Viersen Die Biber sind wieder da

Kreis Viersen. · Das zweitgrößte Nagetier der Welt war vor vier Jahren zunächst in Waldgebieten zu finden. Hans Neef fand jetzt Spuren des Bibers im Viersener Industriegebiet. Der Kreis warnt vor Verfolgung.

 Die typische Bisskante des Bibers fiel Hans Neef an einem Baumstamm an der Hosterfeldstraße in der Nähe des Hammer Baches in Viersen auf.

Die typische Bisskante des Bibers fiel Hans Neef an einem Baumstamm an der Hosterfeldstraße in der Nähe des Hammer Baches in Viersen auf.

Foto: Martin Röse

Er galt als nahezu ausgerottet, aber inzwischen sind an den Gewässern im gesamten Kreisgebiet wieder Hinweise auf den Biber zu finden. „Die ersten Spuren gab es in Waldgebieten“, sagt Philippe Niebling, Artenschutzbeauftragter des Kreises Viersen. „Inzwischen haben wir festgestellt, dass er auch in Siedlungsbereichen Dämme und Burgen baut.“ Und selbst in Industriegebieten hinterlassen die zweitgrößten lebenden Nagetiere der Erde ihre Spuren.

Hans Neef wohnt im Industriegebiet an der Hosterfeldstraße. Hinter seinem Garten befindet sich der Hammer Bach. „Als ich kürzlich spazieren ging, habe ich über Baumstämme gewundert, die quer über dem Bach lagen.“

Der 78-Jährige schaute genauer hin, fand Biberspuren. „Ich wohne hier seit mehr als 40 Jahren, aber so etwas habe ich bisher noch nicht gesehen“, sagt Neef. Ein weiterer Baumstamm ist komplett entastet – der Biber hat die Rinde gefuttert.

Der Artenschutzbeauftragte des Kreises sagt: „Grundsätzlich begrüßen wir, dass der Biber wieder da ist: Der fleißige Baumeister renaturiert durch seine Arbeit viele begradigte Flusslandschaften.“ Er schaffe damit wertvolle Biotope, von denen auch andere Tiere und Pflanzen profitieren, so
Niebling.

Für den Kreis Viersen sei der Biber eine wertvolle Unterstützung, erklärtRainer Röder, Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz im Kreis Viersen: „Es gibt eine EU-Wasserrahmenrichtlinie. Danach müssen an allen Gewässern ökologische Standards wiederhergestellt werden.“ Und genau dabei helfe der Biber: „Ohne den kleinen Landschaftsgestalter müssten hierfür mehr öffentliche Gelder ausgegeben
werden.“

Dass der Biber im Kreis wieder aktiv ist, könnten auch Gartenbesitzer bemerken. Niebling weist darauf hin, dass es gesetzlich verboten ist, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten: „Er ist eine streng geschützte Art. Genauso ist es verboten, seine Bauten oder Dämme zu betreten, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Gartenbesitzer, die einen Biber zu Gast haben, können ihre Bäume ohne großen Aufwand schützen: „Wertvolle Einzelgehölze kann man beispielsweise durch Drahthosen oder einen Anstrich mit einem Verbiss-Schutzmittel schützen. Bei Gärten, Wald- und Ackerflächen haben sich auch Elektrozäune bewährt“, so Niebling. Sie verhindern, dass Biber Dämme und Burgen an problematischen Stellen bauen.“

Oder man wartet einfach ab. „Wer vom Biber gefällte Bäume immer gleich beseitigt, zwingt ihn dadurch, weitere Bäume zu fällen. Besser ist es deswegen, die Bäume liegen zu lassen, wenn das möglich ist“, so Niebling weiter. Dämme zu entfernen oder zu drainieren, sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, und: „Dazu braucht man eine Genehmigung.“

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