Impftermine nach dem Zufallsprinzip Das müssen Vorerkrankte zu Impfungen im Kreis Viersen wissen

Kreis Viersen · Was Menschen mit Vorerkrankungen zur Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum wissen müssen – die wichtigsten Antworten.

 „Bis Ostersonntag werden 1200 Menschen mit Vorerkrankungen geimpft worden sein“, sagt Dezernent Thomas Heil.

„Bis Ostersonntag werden 1200 Menschen mit Vorerkrankungen geimpft worden sein“, sagt Dezernent Thomas Heil.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Viele Menschen im Kreis Viersen mit Vorerkrankungen warten noch auf ihren Impftermin und wundern sich über widersprüchliche Aussagen des Kreises, wo sie nun geimpft werden können – im Impfzentrum für den Kreis Viersen oder bei ihrem Hausarzt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie viele Menschen im Kreis Viersen haben Vorerkrankungen und somit das Recht auf einen vorzeitigen Impftermin?

Nach Angaben des Kreises Viersen betrifft das mehr als jeden vierten Einwohner. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein geht von 70 000 Menschen aus. „Bislang haben rund 3000 von ihnen einen Antrag auf einen vorzeitigen Impftermin gestellt - entweder selbst oder über ihren Arzt“, sagt Dezernent Thomas Heil. Einem entsprechenden Antrag muss immer ein ärztliches Attest beigefügt sein.

Wie viele Betroffene wurden bereits geimpft?

An Gründonnerstag sollen knapp 600 Menschen mit Vorerkrankungen bereits ihren Impftermin absolviert haben.Vom Beginn der vergangenen Woche an bis einschließlich Ostersonntag werden insgesamt rund 1200 Menschen mit Vorerkrankungen geimpft worden sein. Für diese Personengruppe hat der Kreis ein Sonderkontingent von 2160 Impfdosen erhalten.

Welcher Impfstoff kommt zum Einsatz?

Sie werden mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.

Dennoch haben mehr Menschen einen Antrag gestellt, als Impfstoff da ist. Und jetzt?

„Wir können nicht sofort alle bedienen, weil wir nicht genügend Impfstoff haben“, sagt Thomas Heil. „Wir haben 2160 Dosen für die Vorerkrankten, aber bereits 3000 Anträge bekommen. Deshalb werden die Termine im Impfzentrum derzeit nach einem Zufallsprinzip vergeben.“ Das funktioniere vollautomatisch über ein Computerprogramm. „Wir vergeben freie Impftermine tagesaktuell über eine automatisierte Software zur Vergabe von kurzfristigen Impfterminen“, so Heil. „Damit möglichst viele chronisch Kranke eine Impfmöglichkeit bekommen, wird dieses Vorgehen – je nach vorhandener Impfkapazität – mehrmals täglich wiederholt.“

Viele Betroffene mit Vorerkrankungen haben vom Kreis Viersen aber die Aussage erhalten, dass sie sich für Impfungen an ihren Hausarzt wenden sollten und sie nicht im Impfzentrum geimpft werden könnten. Wie kann das sein?

Das liegt nach Darstellung des Kreises an einem neuen Erlass des Landes NRW. „In einem Erlass vom 20. März hatte das Land mitgeteilt, dass Menschen mit Vorerkrankungen beim Hausarzt geimpft werden sollen“, berichtet Heil. „Wir durften sie nach diesem Erlass nicht vorzeitig im Impfzentrum impfen.“ Vier Tage später sei ein neuer Erlass vom Land NRW gekommen. „In dem heißt es: Sofern Impfstoffkontingente im Impfzentrum nicht vollständig aufgebraucht wurden, dürfen diese auch für Menschen mit Vorerkrankungen verwendet werden.“ Dieser Erlass habe seit dem späten Abend des 24. März vorgelegen. Am nächsten Tag habe der Kreis mit den Vorbereitungen für das Impfen der Vorerkrankten begonnen, insbesondere habe er eine Software eingerichtet und Kontaktdaten eingepflegt. Ab dem 29. März wurden Vorerkrankte im Impfzentrum geimpft.

Dennoch müssen tausende der Menschen mit Vorerkrankungen weiter auf ihren Impftermin warten, während niedriger priorisierte Personengruppen bereits geimpft werden...

„Das ist ein häufig geäußertes Missverständnis“, sagt Heil. „Richtig ist: In der Corona-Impfverordnung werden zwei Gruppen von Menschen mit Vorerkrankungen unterschieden: Menschen mit schweren und Menschen mit weniger schweren Vorerkrankungen.“ Nur die Menschen mit schweren Vorerkrankungen gehörten zur Priorisierungsgruppe 2 und dürfen bereits geimpft werden. „Menschen mit weniger schweren Vorerkrankungen hingegen gehören erst zur Priorisierungsgruppe 3 und dürfen noch nicht geimpft werden“, erklärt der Dezernent. „Hingegen gehören aber beispielsweise auch Erzieherinnen in Kindertagesstätten in die Gruppe 2, die aktuell geimpft wird.“ Sie seien in der Impfreihenfolge also gleichberechtig mit den schwer Vorerkrankten. Heil: „Das ist vielen Menschen nicht bewusst.“

Neben den beiden Gruppen von Menschen mit Vorerkrankungen gibt es die Gruppe der echten Härtefälle. Wie viele dieser echten Härtefälle gibt es im Kreis Viersen?

Darüber hat der Kreis keine Informationen. „Wir haben aber 25 der eingegangenen Anträge bewilligt“, berichtet der Kreis-Dezernent. „Diese Fälle werden im Regelfall von unserem Kreisgesundheitsamt überprüft.“ Er betont: „Alle 25 zur Impfung zugelassenen Antragsteller sind bereits geimpft worden.“

Ich habe eine Vorerkrankung. Wie funktioniert das mit dem Antrag genau?

Personen mit Vorerkrankungen können über ihren Hausarzt einen entsprechenden Antrag stellen. Beigefügt sein muss ein Attest, das die Impfberechtigung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k der Coronavirus-Impfverordnung bestätigt.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Nach den Osterfeiertagen steht die Impf-Hotline des Kreises unter der Telefonnummer 02162/5300-350 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort