Kriminelle Jugendliche: „Staatsanwalt für den Ort“
Kriminelle Jugendliche: „Staatsanwalt für den Ort“
Das neue Projekt ist durch eine Neuregelung der Zuständigkeit der Jugendstaatsanwälte gekennzeichnet. Die Zuständigkeit dieser Staatsanwälte richtet sich ausschließlich nach dem Wohnort der jeweiligen Beschuldigten.