Vierte Corona-Welle Vorbild Brüggen: Wird 2G im gesamten Kreis zur Pflicht?

Kreis Viersen · (busch-/naf) Die Gemeinde Brüggen beschränkt ab sofort den Zugang zu ihren kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Diese können nur noch Menschen besuchen, die genesen oder geimpft sind (2G-Regel).

 26.10.2021, Sachsen, Dresden: Eine Tafel vor einem Restaurant an der Hauptstraße informiert die Gäste über die 2G-Regel mit der Aufschrift ·Geimpft Genesen·. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

26.10.2021, Sachsen, Dresden: Eine Tafel vor einem Restaurant an der Hauptstraße informiert die Gäste über die 2G-Regel mit der Aufschrift ·Geimpft Genesen·. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

„Wir reagieren damit auf die aktuelle Situation mit steigenden Infizierten-Zahlen und Impfdurchbrüchen“, erklärte Brüggens Bürgermeister Frank Gellen (CDU). Die Gemeinde wolle dem Geschehen nicht kampflos gegenüberstehen. „Wir haben uns die aktuelle Corona-Schutzverordnung angesehen und nach einem Weg gesucht“, so Gellen. Man habe nicht wieder alles absagen wollen, sondern möglichst viel stattfinden lassen wollen.

Aktuell wird die 2G-Regel kontrovers diskutiert. Noch bis Freitag beraten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über eine Reaktion auf den neuen Peak bei den Infektionen. Je nach Bundesland kann 2G etwa für Klubs, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Kinos oder Hospitäler angewendet werden.

„Für die Veranstaltungen im Freien, die risikoärmer sind, setzt man vor allem auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Disziplin der Besucher“, erklärt Thomas Jäger vom Fachbereich Organisation in Brüggen. Beim Weihnachtsmarkt setze man auf Abstand, Mund- und Nasenschutz bei Verkaufsgesprächen, bereitgestelltes Desinfektionsmittel und Schutzscheiben.

In Viersen, Nettetal, Schwalmtal und Niederkrüchten sind Verschärfungen nicht geplant. „Maßnahmen, die über die aktuelle Coronaschutzverordnung hinausgehen, sind aktuell nicht geplant“, erklärte Frank Grusen für Niederkrüchten. Mit der 2G- und 3G-Regel werde sich der Ältestenrat beschäftigen. Auch für kulturelle Termine der Gemeinde Schwalmtal seien keine Einschränkungen, die über die Landes-Schutzverordnng hinausgehen, vorgesehen, so Bürgermeister Andreas Gisbertz (CDU). Laut Nettetals Stadtsprecher Jan van der Velden plane die Verwaltung keine Beschränkung: „Allerdings werden zum Teil andere, nicht städtische Veranstaltungen, auch unter der 2G-Regelung durchgeführt.“ In Viersen wird bei Kulturveranstaltungen 2G kein höherer Stellenwert beigemessen als 3G: „Insbesondere auch aufgrund der vermehrten Impfdurchbrüche“, erläutert Ute Feyen, Leiterin des städtischen Fachbereichs Kultur, Kommunikation und Digitalisierung. „Wir beobachten die Lage natürlich weiterhin und passen gegebenenfalls unsere Regeln den veränderten Gegebenheiten an.“ Feyen betont: „An erster Stelle steht für uns die Gesundheit und Sicherheit der Besucherinnen und Besucher.“

Deshalb werde die Festhalle auch nicht voll ausgelastet, was man ja nach der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ja dürfte, „sondern wir bespielen die Festhalle nach wie vor im Schachbrettmuster“. Das bedeutet: Zwei Plätze werden belegt, zwei Plätze daneben bleiben frei und das ganze dann auch versetzt in der nächsten Reihe. „Somit kommen wir momentan auf 477 Plätze statt 998.“ Bei manchen Veranstaltungen wie beispielsweise dem neuen Format „Vierfalt after work“ werde die sogenannte Varieté-Bestuhlung genutzt: „Hier sitzt das Publikum an Tischen mit jeweils zwei Mal zwei Stühlen, die mit entsprechendem Abstand aufgestellt sind. Inklusive der Balkone kommen wir dann auf eine Kapazität von insgesamt rund 250 Plätzen.“

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