Hunderte Zugausfälle VRR kritisiert Nordwestbahn scharf: „untragbare Probleme“

Düsseldorf · Fahrgäste am Niederrhein leiden schon länger: Auch aufgrund anhaltender Probleme mit der Pendler-Linie RE 10 spricht der VRR nun ein Machtwort. Zudem lasse auch der Umgang mit den am Gleis wartenden Fahrgästen zu wünschen übrig.

 Fahrgäste leiden seit Monaten unter den Problemen.

Fahrgäste leiden seit Monaten unter den Problemen.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Wegen häufiger Zugausfälle bei der Nordwestbahn am Niederrhein und im Münsterland hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) das Bahnunternehmen abgemahnt. In einer Mitteilung von Dienstag ist von „untragbaren Qualitätsproblemen“ die Rede.

So seien im Dezember rund 350 der etwa 8000 Fahrten zwischen Emscherregion und Münsterland sowie im Niers-Rhein-Emscher-Netz ausgefallen, sagte ein VRR-Sprecher. Im Januar sei die Situation ähnlich. Betroffen sind unter anderem auch die Züge der Linie RE 10 zwischen Kleve, Kempen, Krefeld und Düsseldorf und der RB 31 zwischen Xanten und Duisburg gewesen. Zudem sorge das Unternehmen mit Sitz in Osnabrück bei Zugausfällen nicht für ausreichenden Ersatzverkehr und Information, kritisierte der Verkehrsverbund.

Die Nordwestbahn beklagt seit Wochen einen hohen Krankenstand bei Lokführern. Nach Ansicht des VRR kommen Koordinierungsmängel hinzu. Die schlechte Qualität spiegele sich auch in massiven Fahrgastbeschwerden.

Die Verärgerung der Fahrgäste könne man nachvollziehen, teilte Nordwestbahn-Geschäftsführer Rolf Erfurt mit. „Wir sind mit unserer Leistung in jüngster Zeit nicht zufrieden“ räumte er ein. Das Unternehmen sei dabei, die „Situation für die Fahrgäste schnellstmöglich zu verbessern“.

„Mit Blick auf die andauernde schlechte Qualität und eine desaströse Betriebsstabilität der Nordwestbahn mit massiven Auswirkungen für unsere Fahrgäste, war die Abmahnung gegen das Unternehmen der logische erste Schritt“, teilte VRR-Vorstandssprecher Ronald Lünser mit. Man prüfe weitere Sanktionen. Für nicht erbrachte Fahrten würden zudem die üblichen Vertragsstrafen fällig.

(dpa/red)
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