Nur 16 Stunden Betreuung für Kinder von Nichtberufstätigen?

Einer Frau im Kreis Viersen wurde nur begrenzte Betreuungszeit für Tochter durch eine Tagesmutter angeboten. In Kitas sind mehr Stunden möglich. FDP verlangt Aufklärung.

Nur 16 Stunden Betreuung für Kinder von Nichtberufstätigen?
Foto: dpa

Kreis Viersen. Die FDP bringt am Donnerstag einen Antrag in den Kreisjugendhilfeausschuss ein, in dem sie die Chancengleichheit von Tagesmüttern und -vätern auf der einen Seite und Kindertagesstätten auf der anderen Seite fordert. Hintergrund des Antrags ist ein Fall, indem das Kreisjugendamt einer nichtberufstätigen Mutter für ihre zweijährige Tochter nur 16 Stunden Betreuungszeit bei einer Tagesmutter angeboten haben soll. Die Frau, die gerade ein zweites Kind bekommen hatte, sucht aber 40 Stunden Betreuung.

In dem Antrag heißt es: „Auf welche rechtliche Grundlage bzw. welchen Beschluss des Kreises Viersen stützt sich die Aussage und Verwaltungspraxis des Jugendamtes, dass Kinder von (teilweise) nichtberufstätigen Eltern grundsätzlich nur 16 Stunden Kindertagespflege buchen können, während die gleichen Eltern für ihre Kinder problemlos in einer Kindertageseinrichtung ein Stundenkontingent von 45 Stunden buchen können.“

„Ich möchte, dass alle Eltern Wahlfreiheit haben, und ich möchte, dass die Tagespflege mit den Kindertagesstätten gleichgestellt und nicht diskriminiert wird“, sagt Marco Mendorf, Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss und Politischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion. In den Kindergärten könne man die Betreuungszeiten zwischen 25 und 45 Stunden in der Regel auch frei wählen, ohne dass nach der Berufstätigkeit der Mutter gefragt werde.

„Es gibt keine starre Regel dafür, nichtberufstätige Mütter auf ein 16-Stunden-Betreuungskontingent bei Tagesmüttern zu beschränken“, sagte Kreisdezernent Ingo Schabrich. „Wir sind angehalten, allen Eltern ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für ihre unterdreijährigen Kinder zu machen.“ Es gebe allerdings schon grundsätzlich die Empfehlung, nichtberufstätigen Müttern nicht mehr als 16 Wochenstunden Betreuung nahezulegen. Möglicherweise habe es da ein Missverständnis gegeben.

Das Kreisjugendamt ist für Brüggen, Schwalmtal, Tönisvorst, Grefrath und Niederkrüchten zuständig. saja

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