Verfahren gegen Angeklagte eingestellt

Scheinselbstständigkeit: Nettetalerin bekommt Geldstrafe von 10 000 Euro.

Nettetal/Krefeld. Im Prozess um den Betrug der Sozialversicherung durch die Beschäftigung rumänischer Näherinnen als Scheinselbstständige hat das Schöffengericht in Krefeld gestern das Verfahren gegen die 29-jährige Nettetalerin eingestellt.

Sie muss eine Geldstrafe von 10 000 Euro zahlen, je zur Hälfte an die Gerichtskasse und an die Diakonie Krefeld-Viersen. Der 72-jährige Mitangeklagte war aus Krankheitsgründen nicht erschienen.

Nachdem der Anwalt die Zeugenaussage der gebürtigen Rumänin verlesen hatte, entschied das Gericht auf Einstellung des Verfahrens gegen sie. Die Angeklagte hatte zugegeben, in ihrem Heimatland Näherinnen angeworben zu haben. Eine gemeinsame Geschäftsgründung mit dem 72-Jährigen bestritt sie jedoch entschieden. Sie habe keinerlei Kenntnisse einer Geschäftsführung und sei dazu gar nicht fähig gewesen.

Ihre Aufgabe sei vielmehr die Betreuung der Näherinnen bei deren Einsatz in verschiedenen Betrieben gewesen. Alle Anmeldungen und Behördengänge habe der Angeklagte selbst durchgeführt. Ein Steuerberater sei für die Buchführung verantwortlich gewesen. Dieser habe es sogar abgelehnt, mit ihr dienstliche Dinge zu besprechen.

Ihr vermeintlicher Partner habe sie lediglich als „Strohfrau“ in seinem Betrieb benutzt. Sie habe ein festes Gehalt bezogen, wovon Miete und andere Kosten abgezogen wurden, unter anderem für einen ihr gewährten Kredit zur Startfinanzierung.

Der 72-jährige Mitangeklagte hatte sich mit einem ärztlichen Attest „aus psychologischer Sicht“ krankgemeldet. Die Verhandlungsunfähigkeit sei dadurch nicht eindeutig nachgewiesen, berief sich der Richter auf die „verschärfte Prozessordnung“, nach der auch ohne den Angeklagten weiter verhandelt werden darf. Das Verfahren gegen ihn wird am 8. Oktober fortgesetzt. wop

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