Kommunalpolitik in Nettetal Wertstoffhof: Kein Planungsrecht

Nettetal. · Wenn die Bezirksregierung bald für das Wertstoff- und Logistik-Zentrum des Abfallbetriebs Kreis Viersen eine Genehmigung erteilt, wird der Wertstoffhof dabei fehlen. Nettetal hatte das Bebauungsplanverfahren eingefroren.

 Auf dieser Computer-Simulation ist das gesamte Wertstoff- und Logistik-Zentrum zu sehen. Die aktuell anstehende Genehmigung umfasst nur die Umladehallen rechts, der Wertstoffhof links bleibt erst einmal unberücksichtigt.

Auf dieser Computer-Simulation ist das gesamte Wertstoff- und Logistik-Zentrum zu sehen. Die aktuell anstehende Genehmigung umfasst nur die Umladehallen rechts, der Wertstoffhof links bleibt erst einmal unberücksichtigt.

Foto: ABV

(hb) Die Aussagen über das Wertstoff- und Logistik-Zentrum Kaldenkirchen im Betriebsausschuss des Kreises waren klar: Das Genehmigungsverfahren, das der Abfallbetrieb Kreis Viersen (ABV) bei der Bezirksregierung aktuell laufen hat, betrifft nur die Müllumlade-Station. Der Wertstoffhof bleibt außen vor, nicht aus bösem Willen, sondern weil es dafür kein Planungsrecht gibt.