67-Jähriger aus Nettetal vor Gericht Chemikalien-Prozess: Gegen Kaution aus U-Haft entlassen

Nettetal/Krefeld · Der Prozess am Landgericht kommt seinem Abschluss näher. Die 2. Große Strafkammer wird wohl am 30. April das Urteil sprechen. Wegen der großen Mengen an Chemikalien ist mit Haftstrafen von mehreren Jahren zu rechnen.

 Blick auf das Landgericht in Krefeld.

Blick auf das Landgericht in Krefeld.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Am Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, wurde jetzt der Prozess gegen einen 67-jährigen Nettetaler und einen 55-jährigen Mönchengladbacher fortgesetzt. Den beiden Männern werden von der Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Grundstoff-Überwachungsgesetz vorgeworfen.

Der 67-jährige Beschuldigte war Inhaber eines Nettettaler Unternehmens, das Klebstoffe produziert. Er soll im Zeitraum von September 2019 bis Mitte Juli 2020 bestimmte chemische Grundstoffe zunächst in großen Mengen erworben und anschließend an den 55-jährigen Mönchengladbacher, der Geschäftsführer einer Reinigungsfirma ist, verkauft haben. Der Mönchengladbacher habe sich nach dem Kauf nahe der niederländischen Grenze mit mehreren Menschen getroffen und die Materialien an diese veräußert.

Diese Personen sollen anschließend in den Niederlanden aus den erworbenen Chemikalien insgesamt mindestens 13 750 Liter Amphetaminöl im Wert von rund 16,5 Millionen Euro hergestellt haben. Der Nettetaler soll dadurch Erlöse von fast 317 000 Euro erwirtschaftet haben, der Mönchengladbacher mehr als 279 000 Euro.

Beide Angeklagten wollen nicht gewusst haben, was mit den chemischen Stoffen „genau passieren“ würde. Dass daraus Drogen hergestellt werden sollten, sei ihnen nicht klar gewesen. Im Fall des 55-jährigen Beschuldigten konnten sich Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits auf ein Strafmaß einigen: Er soll eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und sieben Jahren erhalten. Auf seinen Lebenslauf angesprochen, erklärte der Angeklagte aus Mönchengladbach, dass er nach dem Hauptschulabschluss in den väterlichen Betrieb, eine Reinigungsfirma, eingestiegen sei und diesen dann bereits in jungen Jahren übernommen habe. Der heute 55-Jährige verfügt über einige Vorstrafen wegen Betrugsdelikten in den Niederlanden.

Der Angeklagte aus Nettetal erzählte, dass er bei Danzig aufgewachsen sei, dort sein Abitur gemacht sowie ein Chemie-Studium absolviert habe und 1984 nach Deutschland gegangen sei. Er habe ein Labor geführt und die technische Leitung für verschiedene Werke übernommen. Geschäftsführer des Nettetaler Unternehmens, das Klebstoffe produziert, sei er seit 2010. Der 67-Jährige ist noch nie straffällig geworden.

Die Verteidigung regte an, die Untersuchungshaft aufzuheben. Die Kammer entschied sich, dem Antrag stattzugeben. Die Angeklagten müssen Kautionen in Höhe von 10 000 Euro für den Mönchengladbacher und 50 000 Euro für den Nettetaler hinterlegen. Die Verhandlung wird am 30. April, 10 Uhr, fortgesetzt.

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