Mit Vollgas Polizeiauto gerammt — immer wieder

Wegen versuchten Totschlags muss sich ein 50-jähriger Nettetaler vor Gericht verantworten. Er leidet unter Angstzuständen.

Nettetal. Wegen eines gefährlichen Angriffes auf zwei Polizisten und somit versuchten Totschlags muss sich jetzt der 50-jährige B. aus Nettetal vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Außerdem möchte die 2. Große Strafkammer klären, ob der Angeklagte langfristig in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden muss.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Mann in Nettetal-Lobberich gegen Mitternacht vor einer Gaststätte in seinem Auto so laut Musik gehört, dass die Anwohner die Polizei alarmierten. „Als wir ankamen, saß er in seinem Auto mit laufendem Motor und eingeschalteten Scheinwerfern“, so Hauptkommissar M. bei seiner Zeugenaussage vor Gericht.

Dann habe der Frührentner plötzlich Vollgas gegeben. Er rammte das Polizeifahrzeug auf der Beifahrerseite, setzte zurück und fuhr immer wieder hinein. Der Polizist auf dem Beifahrersitz wurde am Bein verletzt und eingeklemmt.

Als sich der Polizist M. aus dem Auto befreien konnte, gab B. wieder Gas und hielt auf ihn zu. Inzwischen waren einige Gäste aus der Gaststätte gekommen, und als der Frührentner den Polizisten verfehlt hatte und vor einem Baum endete, trat einer der Gäste die Beifahrerscheibe ein und zog den Zündschlüssel.

B. ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus in Essen untergebracht und gab vor Gericht an, unter Angstzuständen zu leiden: „Ich weiß nur noch, dass ich nachts im Auto Musik gehört habe. Dann habe ich zwei Schäferhunde gesehen. Dann ist mein Beifahrerfenster kaputt gegangen.“

Schäferhunde und andere Gestalten hätten ihn schon früher in Angst versetzt. Seit Jahren solle er deswegen Medikamente nehmen. „Ich habe auch jetzt Angst,“ so B., der von einem Pfleger begleitet wurde und den sein Auftreten bei Gericht sichtlich belastete.

Seine Tochter (20) sagte aus, dass er seit Jahren unter Wahnvorstellungen litt, dazu reizbar und ruhelos war. So sollte ihn seine Familie zur Wahl des türkischen Präsidenten unterstützen, dann wieder fühlte er sich von Kameras verfolgt oder er forderte seine Familie auf, innerhalb einer Nacht auszuziehen.

„Sobald er aber seine Medikamente nahm, war alles gut“, so die Zeugin. „Aber einige Tage vor der Tat hatte er sich mehrfach geweigert.“ Auch war er schon Wochen vorher nicht mehr bei seinem Psychologen erschienen.

Laut psychiatrischem Gutachten muss der Familienvater in einem psychotischen Erregungszustand gewesen sein, als er eine Zivilstreife attackierte. Inwieweit er aber schuldunfähig und somit unterzubringen ist sollen weitere Zeugenaussagen und Gutachten ergeben. Der Prozess wird fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort