Nettetal Sozialbetrug bei Textildienstleister in Nettetal?

Nettetal/Krefeld. · Vor dem Landgericht Krefeld müssen sich fünf Frauen und Männer verantworten.

 Vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Krefeld müssen sich fünf Angeklagte aus Nettetal verantworten.  Foto: Ina Fassbender/dpa

Vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Krefeld müssen sich fünf Angeklagte aus Nettetal verantworten. Foto: Ina Fassbender/dpa

Foto: dpa/Ina Fassbender

Vor dem Krefelder Landgericht hat der Prozess gegen fünf rumänische und mazedonische Staatsangehörige aus Nettetal im Alter zwischen 36 und 64 Jahren begonnen. Konkret geht es um zwei Männer und drei Frauen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, in mehreren Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben beziehungsweise Beihilfe dazu geleistet zu haben.

Zwei der Angeklagten, ein Mann und eine Frau, sollen in der Zeit von Mai 2011 bis Oktober 2014 in Nettetal zwei Gesellschaften geführt haben, die sich auf Dienstleistungen im Textilsektor spezialisiert hatten. Für diese Unternehmen hätten eine große Anzahl rumänischer Frauen gearbeitet, bei denen vorgegeben worden sei, es handele sich um Selbstständige. Tatsächlich seien sie aber angestellt gewesen.

Zudem seien andere Arbeiterinnen als kurzfristig Beschäftigte angemeldet, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen. Laut Anklageschrift erhielten die Rumäninnen einen Stundenlohn von drei bis fünf Euro und waren in Wohncontainern untergebracht. Von dort aus wurden sie morgens zur Arbeit gefahren. Keine sei ordnungsgemäß beim Sozialversicherungsträger gemeldet worden. So wurden Sozialversicherungsbeträge von mehr als 720 000 Euro vorenthalten.

Beim ersten Verhandlungstag fehlte eine Beschuldigte. Sie ist wohl ernsthaft erkrankt und derzeit im Krankenhaus. Die Kammer beriet kurz und beschloss aufgrund dieser Information, das Verfahren gegen die entsprechende Angeklagte von dem Prozess abzutrennen.

Der Verteidiger eines weiteren Beschuldigten wies darauf hin, dass sein Mandant wegen des Todes seiner Ehefrau – sie starb vor einem Jahr – psychisch angeschlagen sei. Er leide unter einer depressiven Verstimmung und würde deshalb demnächst teilstationär in einer Klinik behandelt werden. Die Vorsitzende Richterin verlas ein entsprechendes Schreiben, in dem der Arzt des Angeklagten rät, seinen Patienten von dem Gerichtsprozess, der ihn in seiner Situation zu sehr belasten würde, zu befreien. Die Kammer sowie die Staatsanwältin zeigten Verständnis, sahen jedoch „keine Anhaltspunkte für eine Verhandlungsunfähigkeit“ des 56-jährigen Beschuldigten.

Der Prozess wird am Montag, 27. Januar, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Weitere Termine bis März folgen.

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