Lösung im Rinnen-Streit in Sicht

Familie Guré kann auf ihrem Grundstück nur eine Garage bauen, wenn der Nachbar ein Entwässerungsrohr, das auf dem Grundstück endet, verlegt. Nun hat die Stadt einen Lösungsvorschlag gemacht. Der Kreis muss diesen noch genehmigen.

Lösung im Rinnen-Streit in Sicht
Foto: Buschkamp

Leuth. Peter und Karin Guré führen mit ihrem Grundstücksnachbarn auf dem Garagenhof Am Wedemshof einen Rechtsstreit. Das Verfahren läuft zurzeit am Amtsgericht Nettetal. Das Problem für die Gurés: Sie können keine Garage nah an die benachbarte Garage von Heinz-Robert Reiners bauen, weil er seine Garage über eine überstehende Dachrinne und ein Fallrohr entwässert — und dieses endet auf dem Grundstück der Gurés. Sie wollen vor Gericht erreichen, dass Reiners das Rohr entfernt. Das tat Reiners bisher nicht. Er sieht sich im Recht, weil er sich vor 40 Jahren mit dem damaligen Grundstücksbesitzer über die Entwässerung geeinigt habe, sagt er.

Lösung im Rinnen-Streit in Sicht
Foto: Buschkamp

Laut dem Ehepaar Guré habe ihr Garagennachbar bisher alle Vorschläge — wie die Verlegung des Regenrohres in die andere Richtung — abgelehnt. Der Bau einer neuen Garage — nur deshalb hat das Paar die Fläche überhaupt gekauft — ist damit aber unmöglich.

Vor fünf Wochen hat die Stadt Nettetal eingegriffen. Sie hat alle heutigen Garagenbesitzer zu einem Gespräch eingeladen. Mit am Tisch waren auch Vertreter des Nettebetriebs. Das Ziel, so Stadtsprecher Jan van der Velden, war, „eine Lösung für die Entwässerung zu finden“.

Peter Funken, Leiter des Bereichs Abwasser im Nettebetrieb, erklärt: „Wir müssen die Versickerung auf diesem Garagenhof legalisieren.“ Die Garagen seien in den 1970er-Jahren errichtet worden. Unterlagen dazu, die Auskunft über die Entwässerung der sechs Gebäude geben, würden nicht mehr existieren. Funken räumt ein, dass damals wohl versäumt worden sei, die Entwässerung richtig zu berücksichtigen.

Laut der Technischen Beigeordneten Susanne Fritzsche besteht ein „allgemeiner Kanal- und Benutzerzwang“ bei der Entwässerung. Auf dieses Problem der nicht genehmigten Entwässerung sei man Funken zufolge erst aufmerksam geworden, als die neuen Grundstücksbesitzer eine Garage bauen wollten und dazu eine Genehmigung brauchten.

Wie die Lösung jetzt aussehen könnte: „Herr Reiners wird das Fallrohr in seiner Garage so umlegen, dass er über ein Nachbargrundstück und dann in eine Versickerungsmulde auf städtischem Gebiet entwässert“, sagt van der Velden. Eine solche Einigung mit Reiners und dem entsprechenden Nachbarn gebe es. Zur Höhe der Kosten und zu deren Übernahme konnte Funken keine Angaben machen.

Der Kreis Viersen als übergeordnete Behörde bestätigte gestern lediglich, dass er in diese Genehmigung eingebunden ist. Der Antrag liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises vor. Wie lange eine Genehmigung dauern wird, ist noch unklar. Nach der Genehmigung und der Umsetzung der neuen Entwässerung könnte auch das Ehepaar Guré mit dem Bau beginnen.

Peter und Karin Guré wissen bisher von dieser Lösung nichts. Auf ihre Anfragen haben sie vom Abwasserbetrieb im März lediglich einen kurzen Brief erhalten, dass nach einer Lösung gesucht werde. Peter Guré jedenfalls ist verwundert. „Die Nichtbeachtung der Anschlusspflicht an den Kanal vor 40 Jahren scheint offensichtlich für Herrn Reiners ohne Folgen zu sein“, sagt er. Der Leuther erinnert sich daran: „In unserem Baugebiet wurden zur selben Zeit wie am Garagenhof Garagen gebaut. Jeder musste einen Entwässerungsplan vorlegen.“

Worüber er sich ärgert: „Wir werden weiterhin im Unklaren gelassen und hätten eigentlich nach dieser unendlichen Geschichte eine Stellungnahme der Stadt Nettetal erwartet.“ Das Verfahren verlaufe weiterhin sehr schleppend.

Nach Einschätzung des Paares ist „Herr Reiners der Verursacher“. Es behält sich vor, entgangenen Mietkosten für die Garage einzufordern. Zudem solle Reiners für Gerichts-, Schlichter- und Anwaltskosten aufkommen. Was sich die Gurés auch fragen: „Hätte sich die Stadt Nettetal beziehungsweise der Nettebetrieb auch für uns so eingesetzt, wenn wir die Gesetze missachtet hätten?“

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