Urteil zur Landratswahl SPD fordert Gründe für Berufung

Kreis Viersen · Am Donnerstag, 28. April, entscheidet der Kreistag, ob Berufung eingelegt werden soll gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes, welches eine Wiederholung der Landratswahl fordert. Die Kreisverwaltung empfiehlt die Berufung – ihre Begründung fällt bislang jedoch knapp aus.

 Hans Joachim Kremser, Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag.

Hans Joachim Kremser, Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag.

Foto: SPD Tönisvorst

(sk) Eine Woche vor der Sondersitzung des Kreistages, in der entschieden wird, ob der Kreis Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zu einer Wiederholung der Landratswahl einlegen soll, fordert die SPD von der Verwaltung gute Gründe, warum eine solche Berufung sinnvoll sei.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende März geurteilt, dass eine umfassende Zeitungsanzeige des Kreises kurz vor der Wahl 2020 – in der Landrat Andreas Coenen (CDU) prominent vorkam – eine unrechtmäßige Einflussnahme auf die Wähler und das Wahlergebnis darstellte und die Wahl wiederholt werden müsse. In der Sitzungsvorlage für die Kreistagssitzung kommende Woche empfiehlt Kreisdirektor Ingo Schabrich, der Kreistag solle die Verwaltung beauftragen, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Als Begründung heißt es schlicht, die Verwaltung halte an ihrer dargelegten Rechtsauffassung fest.

Der SPD genügt dies nicht. „Kein Wort, auch nur ansatzweise, zur Begründung der Berufung des Urteils“, bemängelt die Fraktion in einem Schreiben. Dies empfinde man bei der SPD als „in der Sache völlig unangemessen“ und erklärt: „Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen und auch die gewählten Mitglieder im Kreistag haben einen unmittelbaren Anspruch auf plausible Begründungen der Berufung und über die weitere Verwendung von Steuergeldern.“ Die SPD-Fraktion bekräftigt daher nochmals ihren Antrag, auf die Berufung zu verzichten und stattdessen die Verwaltung aufzufordern, für den Herbst eine Neuwahl anzusetzen.

Auch die Linke-Fraktion hatte zuletzt von der Verwaltung eine Begründung für ihren Beschlussvorschlag gefordert. Sie will wissen, ob der Kreis überhaupt die Erfolgsaussichten einer möglichen Berufung geprüft hat. FDP und AfD wollen einer Berufung ebenfalls nicht zustimmen, einzig die CDU-Fraktion hat sich bislang dafür ausgesprochen. Die Grünen, die mit der CDU eine Mehrheit bilden können, wollen erst nach den Osterferien entscheiden.

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