Folgen des Dürre-Sommers Kreis Viersen: Mehr Arbeit für Brandermittler

Mit der Dürre stieg die Anzahl der Flächenbrände. Und damit auch der Aufwand für die Polizei. Ein Gespräch mit einem Ermittler.

Folgen des Dürre-Sommers: Kreis Viersen: Mehr Arbeit für Brandermittler
Foto: Lübke, Kurt (kul)

Kreis Viersen. Der „Jahrhundert-Sommer“ neigt sich seinem Ende entgegen, bei der Polizei ist er aber immer noch Thema. Die anhaltende Trockenheit sorgte in den vergangenen Wochen für mehre Brände: So geriet zum Beispiel in Tönisberg ein Carport in Flammen, wobei das Feuer auf zwei angrenzende Wohnhäuser übergriff. In St. Tönis brannten am Wasserturm in zwei aufeinanderfolgenden Nächten zwei getrennte Rasenflächen (die WZ berichtete). In beiden Fällen ermittelt die Polizei wegen Brandstiftung. Doch wie sieht diese Ermittlungsarbeit im Hitze-Sommer eigentlich aus?

Folgen des Dürre-Sommers: Kreis Viersen: Mehr Arbeit für Brandermittler
Foto: Lübke, Kurt (kul)

Achim Tophoven vom Kriminalkommissariat 1 ist zuständig für Todes- und Brandermittlungen im ganzen Kreis Viersen. Vom Böschungsbrand bis hin zum brennenden Wohnhaus falle alles in die Zuständigkeit seines Kommissariats, berichtet Tophoven im Gespräch mit der WZ. Die Dürre habe zu deutlich mehr Einsätzen für Ermittler und Beamte des Streifendienstes geführt, doch Tophoven relativiert: „Im Kreis Viersen gab es keine herausragenden Fälle, nur häufig kleinere Brände.“

Das Personal und die Ressourcen der Polizei würden es gar nicht erlauben, dass die Ermittler bei jedem Brand tätig werden. In den meisten Fällen gebe es überhaupt keinen Ermittlungsansatz, obwohl der Verdacht der Brandstiftung nahe liege: wie beim Flächenbrand am St. Töniser Wasserturm. Bei solchen Einsätzen sei nur ein Streifenwagen vor Ort. „Die Kollegen schreiben einen Brandbericht und machen Fotos“, erklärt der Brandexperte. In den meisten Fällen werden solche Verfahren eingestellt. Ergeben sich jedoch Ermittlungsansätze, fährt Tophoven im Nachgang raus und schaut sich den Brandort persönlich an. „Ich rede mit den Leuten vor Ort, sichere Brandspuren und schreibe einen Bericht mit Fotos“, so Tophoven.

Am Beginn jeder Brandermittlung stehe die Suche nach dem Brandherd und der Ursache. „Ich stelle mir die Fragen: Wo hat es angefangen und wodurch ist es passiert?“, führt der Kriminalbeamte aus. Der sogenannte Abbrand sei ein wichtiges Indiz für die Ermittler: „Wir können erkennen, wo das Feuer am längsten gebrannt hat und so auf den Brandherd schließen“, erklärt Tophoven und führt folgendes Beispiel an: „Ein Tischbein, bei dem eine Seite unversehrt und die andere verkohlt ist, gibt Rückschlüsse auf die Richtung, aus der das Feuer gekommen ist.“

Die Suche nach Brandverursachern stelle sich komplizierter dar. Defekte elektrische Geräte oder der Nachweis von Brandbeschleunigern würden regelmäßig die Ursache eines Brands beweisen. Die am Brandort gesicherten Proben werden in gasdichten Beuteln zum Landeskriminalamt nach Düsseldorf geschickt und dort naturwissenschaftlich auf Brandbeschleuniger untersucht. Ein Feuer breite sich vorrangig trichterförmig nach oben aus. Dort, wo sich der sogenannte Brandtrichter befindet, werde es so heiß, dass der Ruß wegbrennt. Diese auffälligen Stellen in einem Brandort können Hinweise auf die Ausbruchstelle des Brandes geben, so der Ermittler.

„Bei unserer Arbeit gibt es nicht nur Schwarz und Weiß, sondern auch eine große Grauzone“, betont Tophoven und meint die Unterscheidung der Straftatbestände „Brandstiftung“ und „Sachbeschädigung“. Laut dem Ermittler sei ein weit verbreiteter Glaube in der Bevölkerung, dass, sobald etwas durch einen Menschen in Brand gesteckt werde, eine Brandstiftung vorliege. Das Gesetz unterscheide jedoch nur nach dem Objekt, das in Brand gesetzt oder zerstört werde. „Zündet jemand einen Mülleimer im Park an, handelt es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung und damit um ein Vergehen, das milder bestraft wird“, erklärt Tophoven. „Brennt die Strohmiete auf dem Feld, liegt eine Brandstiftung vor.“ Denn im entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches heißt es unter Punkt 6: „landwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse“, worunter die Strohballen fallen. Bei Brandstiftung handelt es sich um ein Verbrechen, wofür der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht.

Zum Abschluss des Gesprächs ist es Tophoven ein Anliegen, den „guten Draht“ zur Feuerwehr herauszustellen: „Feuerwehrleute sind oft wichtige Zeugen, weil sie einige Fragen beantworten können und zuerst vor Ort sind.“

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