Wahlfehler bei Landratswahl 2020 Bezirksregierung prüft Disziplinarverfahren

Kreis Viersen · (sk) Die Bezirksregierung Düsseldorf überprüft, ob die unerlaubte Wahlwerbung vor der Landratswahl 2020 dienstrechtliche Folgen für Andreas Coenen (CDU), Landrat im Kreis Viersen, nach sich ziehen könnte.

 Landrat Andreas Coenen (r., CDU), am 17. Januar bei der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster.

Landrat Andreas Coenen (r., CDU), am 17. Januar bei der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster.

Foto: dpa/Guido Kirchner

„Die Frage, ob eventuell ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, wird derzeit von der Bezirksregierung als dienstvorgesetzte Stelle  geprüft“, so eine Sprecherin auf Nachfrage der WZ. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man deshalb keine näheren Auskünfte in der Sache geben.

Auf die Frage was aus einer Dienstaufsichtsbeschwerde der Kreis-SPD gegen den Landrat im September 2020 wurde, teilte die Bezirksregierung mit, man habe seinerzeit keinen Anlass für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten gesehen.

Der Kreis Viersen hatte eine Woche vor der Landratswahl im September 2020 in einem Anzeigenblatt, das an alle Haushalte im Kreis verteilt wurde, für knapp 14 000  Euro eine vierseitige Anzeige veröffentlicht. Darin wurde der Landrat mehrfach gezeigt, erwähnt und zitiert.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte nach einer Klage der Partei Die Linke im März 2022 eine unzulässige Wahlbeeinflussung fest und ordnete eine Wiederholung der Wahl an. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte nun am 17. Januar, dass keine Neuwahl nötig sei – bestätigte aber, dass es sich um unerlaubte Wahlwerbung gehandelt hatte.

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