Meinung Kein Freifahrtschein

Ja, das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Begründung eingeräumt, dass eine völlig neutrale Öffentlichkeitsarbeit der Ämter kaum möglich ist. Natürlich neigen Mitarbeiter der Verwaltung beispielsweise dazu, die Erfolge ihres Hauses besonders hervorzuheben.  Und man berichtet im Amt nicht völlig unvoreingenommen über die Arbeit der Kollegen – dem wollte das Gericht mit seinem Hinweis Rechnung tragen.

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Dass die Kreisverwaltung nun partout versucht, diesen Passus als eine Art Freifahrtschein auszulegen, ist geradezu beschämend. Als könne man auf Grundlage dessen veröffentlichen, was man will. Ein wenig mehr Demut und Reflektion ob der Beurteilung aus Münster wären zweifellos angebracht. Denn am Ende lautete diese: Die Anzeige war inhaltlich unnötig, da sie keine neuen Informationen für die Bürger enthielt. Und sie war in ihrer Form und Fokussierung auf den Landrat auch ohne den Zusammenhang zur Wahl grenzwertig. Und daran gibt es nichts zu deuteln.