Prozess in Krefeld Kinderpornografie: Kempener muss wieder ins Gefängnis

Kempen/Krefeld · Ein einschlägig vorbestrafter Mann aus Kempen musste sich vor Gericht verantworten. Er war nur auf Bewährung auf freiem Fuß.

 Vor dem Krefelder Amtsgericht musste sich der Kempener wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten.

Vor dem Krefelder Amtsgericht musste sich der Kempener wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Immer wieder hatte ein 46-jähriger Mann aus Kempen einen Bekannten aufgefordert, ihm kinderpornografische Bilder zu schicken. Insgesamt vier solcher Aufforderungen soll es über das Internet gegeben haben. Dafür musste sich der Kempener nun am Freitag vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten. Denn allein der Versuch des „Sich-Verschaffens“ solcher Medien steht unter Strafe. Noch härter bestraft wird der Besitz von kinderpornografischem Material. Auch deswegen musste sich der Mann vor Gericht verantworten. Denn auf seinem Handy und seinem Computer war die Polizei ebenfalls fündig geworden.

Vor Gericht hatte der Mann den Besitz eingeräumt. Insgesamt 105 kinder- und 28 jugendpornografische Bilddateien hatte die Polizei am 4. März auf den Geräten des Mannes sichergestellt. Er muss nun für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass der Mann bereits einschlägig vorbestraft ist und sogar noch unter Bewährung stand. Er saß bereits mehrere Jahre im Gefängnis, da er im November 2014 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung in drei Fällen und im November 2016 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde. Er durfte erst im Januar 2020 das Gefängnis verlassen. Da wurde die noch offene Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese wird der Mann nun auch noch absitzen müssen. Eine neuerliche vorzeitige Entlassung ist für ihn in weite Ferne gerückt.

Der 55-jährige Bekannte, von welchem er das Material haben wollte, ist selbst einschlägig vorbestraft. Im Zeugenstand sagte er, dass er mit Kinderpornografie abgeschlossen habe. Als der Angeklagte ihn fragte, ob er etwas von ihm bekommen könne, sagte er gleichwohl, dass er mal gucken wolle, ob er etwas finde. Das habe er aber nicht wirklich tun wollen und das nur gesagt, da er den Angeklagten, den er schon seit 20 Jahren kenne, nicht verärgern wolle.

Der Angeklagte selbst hatte kurz vor Verhandlungsende noch gesagt, dass er selbst als Kind Erfahrung mit sexuellem Missbrauch gemacht habe.

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