Zensus GWZ-Zensus: Erinnerung vorgesehen

Kempen · WZ-Leserin Hannelore Barth-Hormans aus Kempen hält die Zensus-Umfrage für eine „Katastrophe“, schreibt sie in einer Mail an die Redaktion. Darin berichtet sie, dass sie zwei Wochen nach dem Beantworten der Fragen auf der entsprechenden Internetplattform Post erhalten habe.

 Die Zensus-Befragung wirft im Nachhinein Fragen auf.

Die Zensus-Befragung wirft im Nachhinein Fragen auf.

Foto: dpa/Arno Burgi

„Es waren Fragebögen, mit der Bitte diese doch schnellstmöglich auszufüllen und zurückzusenden, da keine Online-Meldung von mir vorläge.“ Die Kempenerin suchte daraufhin über die Hotline den Grund für den Brief zu erfahren. Dort habe es eine Bandansage gegeben, dass einige Fragebögen versehentlich verschickt worden wären. Wer bereits online die Fragen beantwortet habe, müsse nichts tun. Das Problem sei gelöst.

„Spaßeshalber habe ich dann versucht, mich nochmals einzuloggen. Der Zugang hätte ja eigentlich blockiert sein müssen, war ja alles erledigt. Aber, ich gelangte problemlos auf die hinterlegten (nicht ausgefüllten) Fragebögen und konnte sie nach Belieben ausfüllen“, berichtet Hannelore Barth-Hormans in ihrer Mail.

„Zunächst: Wir sind für die Zensus-Befragung nicht zuständig“, so die Pressestelle des Kreis Viersen. Dieser hatte die Befragung koordiniert. Zurück zum Bericht von Barth-Hormans. Nach Rücksprache auch beim Statistischen Landesamt NRW könne man den Sachverhalt so erklären: „Dabei handelt es sich um die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Dieser Erhebungsteil wird durch IT.NRW durchgeführt und liegt nicht im Aufgabenbereich der Erhebungsstellen bei den Kreisen, wird aber durchaus derzeit damit verwechselt.“ Das Landesamt habe betont, dass die Bögen nicht noch einmal aus Versehen verschickt worden seien. Es sei von vornherein vorgesehen gewesen, „dass dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen beigefügt wird. Dieses wurde an alle gesandt, die sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Erstanschreiben online gemeldet haben. Sowohl im Erstanschreiben als auch im Erinnerungsschreiben wurde darauf hingewiesen.“ Außerdem habe das Schreiben einen QR-Code, der direkt auf www.zensus2022.de für die Internetbefragung enthalten. Denn es sei bei der GWZ möglich, sich erneut mit einzuloggen und die bereits eingetragenen Antworten zu überschreiben.

(Lee)
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