Kempen Wunsch-Schule für jedes i-Dötzchen?

Erstmals laufen die Anmeldungen in Kempen über die Verwaltung. Das besorgt einige Eltern.

Kempen: Wunsch-Schule für jedes i-Dötzchen?
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Kempen. Bei vielen Eltern von Kindern im letzten Kindergartenjahr steigt die Spannung. In dieser Woche wurden die Informationen und Anmeldebögen für die Einschulung im kommenden Jahr verschickt. Voraussichtlich werden 291 Kinder dann in die erste Klasse kommen.

Vom 2. bis 11. November melden die Eltern ihre Kinder in Kempen erstmals nicht mehr direkt bei den Schulen an, sondern beim Schulverwaltungsamt der Stadt. Hintergrund der Änderung, die im Juni vom Rat beschlossen wurde, ist, dass es zu viele Anmeldungen in den Grundschulen im Kempener Süden, Regenbogenschule und katholische Grundschule Wiesenstraße, gab.

Das führt nicht nur zur Raumnot, sondern sorgte auch für erhebliche Diskussionen bei der Verteilung der Eingangsklassen für das aktuelle Schuljahr.

Daher wird nun die Anzahl an der Regenbogenschule auf 75 Plätze und an der katholischen Grundschule Wiesenstraße auf 50 Plätze begrenzt. Damit gibt es im Süden 125 Plätze.

Bei einigen Eltern führt das neue Verfahren zu der Sorge, dass ihr Kind nicht an ihrer Wunsch-Schule aufgenommen werden könnte. Auf den Anmeldebögen werden Erst-, Zweit- und Drittwunsch abgefragt. Zudem wird unter anderem abgefragt, ob bereits ein Geschwisterkind auf die Erstwunsch-Schule geht, welcher Kindergarten besucht wurde und ob vermutlich ein Unterstützungsbedarf besteht.

Bei dem zentralen Anmeldeverfahren entscheiden weiterhin die Schulen, welche Kinder sie aufnehmen. Es soll aber bewirken, dass sich Eltern und Kinder nicht zu früh auf eine bestimmte Schule festlegen. Zugleich soll deutlich werden, dass die Kapazitäten begrenzt sind und mit der Anmeldung noch keine abschließende Entscheidung über die Aufnahme getroffen wurde.

Laut Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf müssen Aufnahme an einem „Ort des Gemeinsamen Lernens“ finden.

Weitere Auswahlkriterien sind Geschwister an der Schule, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie ausgewogenes Verhältnis von Schülern unterschiedlicher Muttersprache. An einer Bekenntnisschule (zum Beispiel katholisch) haben bei einem Anmeldeüberhang Kinder, die dem Bekenntnis angehören, Vorrang.

Für Schuldezernent Michael Klee ist ein Vorteil der Neuregelung, dass Zusagen oder „Umberatungen“ schneller erfolgen könnten. Bei der Stadt habe es bisher nur wenige Rückmeldungen nach dem Versenden der Informationen gegeben. Klee betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass alle Schulstandorte eine hervorragende Qualität hätten. Die Arbeit der Schulleitungen habe die Neuerung bereits erleichtert. „Die Kommunikation bei Besprechungen der Schulleiter ist deutlich entspannter“, so Schuldezernent Klee. Eine Verbesserung des Anmeldeverfahrens in Zukunft könnte sein, die Kitas noch besser mit einzubeziehen.

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