Wer darf wann behandeln?

In der Ambulanz konnte man Hugo Kirsch nicht helfen. Mit einem gebrochenen Daumen musste er zum Hausarzt.

Kempen. Einen kleinen Moment hat Hugo Kirsch nicht aufgepasst: Nachdem der Rentner sein Auto in die Garage gestellt hatte, klemmte er sich beim Schließen des Tores den Daumen. „Das tat ganz schön weh“, erinnert er sich an den Abend des 22. Dezember. „Weil es aber schon so spät war, wollte ich nicht mehr ins Krankenhaus zum Röntgen.“ Das wollte der 74-Jährige dann am nächsten Tag im Hospital zum Heiligen Geist nachholen — „am 23. Dezember so gegen 11 Uhr“. Der Daumen war inzwischen angeschwollen.

Der Besuch des Hospitals wurde aber einer mit Hindernissen. „Man sagte mir, dass man mich mit so einer leichten Verletzung nicht behandeln kann“, erzählt Kirsch. In der Ambulanz würden nur „schwere Fälle“ angenommen. Zum Beispiel Menschen, die stark bluten oder wegen ihrer Verletzung nicht mehr geh- oder transportfähig seien.

„Ihre Behandlung können wir nicht abrechnen“, lautete die Auskunft. Das Personal verwies ihn auf den Kempener Durchgangsarzt und niedergelassenen Chirurgen Dr. Michael Vogel am Möhlenring. Der Haken: Dieser war im Urlaub und wurde von einem Kollegen in Krefeld vertreten. „Eine Frechheit. Ich sollte bei Glatteis nach Krefeld fahren“, schimpft Hugo Kirsch.

Aber: „Das Personal im Krankenhaus hat absolut korrekt gehandelt“, erklärt Karin Hamacher, Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). „Wenn man während der normalen Öffnungszeiten mit einer Verletzung zum Arzt gehen möchte, muss man einen niedergelassenen Kollegen aufsuchen.“ Das regele der „Honorarverteilungs-Maßstab“.

„Der schreibt vor, dass die Krankenhäuser solche Behandlungen nicht mit den Krankenkassen abrechnen können“, ergänzt Hamacher. Die Notfall-Ambulanzen seien nur zuständig, wenn der Patient abends, nachts oder am Wochenende verletzt ist.

Bei „kleineren Unfällen“ müssten die Leute zu einem niedergelassenen Arzt. „Dabei muss man nicht zum örtlichen Durchgangsarzt — im Volksmund Unfallarzt genannt“, sagt die Sprecherin. „Der Weg dorthin ist nur bei Arbeitsunfällen zwingend nötig.“ Im Falle von Herrn Kirsch empfehle sich der Gang zum Hausarzt.

„Das habe ich gemacht“, sagt der 74-Jährige. Sein Hausarzt Dr. Klaus Frey habe seinen „guten Draht“ zu Professor Alfred Kaschner, Chefarzt der Kempener Chirurgie, genutzt. Kirsch: „Mein Arzt hat ihn angerufen und eine Überweisung ausgestellt. Dann konnte ich kommen.“

Bei der Behandlung wurde dann ein Bruch des Daumens festgestellt. „Das Personal kann nichts dafür. So sind halt die Gesetze“, bilanziert Kirsch. Aber, nach seiner Ärzte-Odyssee am Tag vor Heiligabend findet er: „Mit Blick auf das Wetter hätte dem Personal ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl gut getan.“

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