Ratsbeschluss zum Schulcampus in Kempen VT Kempen regt Bürgerbegehren an

Kempen · Die Vereinigte Turnerschaft denkt über ein Bürgerbegehren zum Ratsbeschluss nach. Welche Hürden es dabei gibt.

(biro) Nach dem Ratsbeschluss von Dienstagabend, einen Neubau für die Gesamtschule Kempen auf dem Ludwig-Jahn-Sportplatz zu errichten, denkt man bei der Vereinigten Turnerschaft (VT) Kempen über ein Bürgerbegehren nach. Der Vorsitzende Detlev Schürmann hatte dies vor der Ratssitzung mitgeteilt, wenn der Rat für die Bebauung des Sportplatzes stimmen würde.

Das Thema soll nun auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 10. Oktober diskutiert werden. Sollten die Mitglieder dafür stimmen, werde der Verein ein Bürgerbegehren einleiten, so Schürmann. Keines der 2000 Mitglieder könne den Ratsbeschluss nachvollziehen. Viele, auch er selbst, seien sauer „auf die Union, aber auch auf die wortbrüchigen Grünen, die im Wahlkampf noch ganz anders argumentiert hatten“, so der Vorsitzende. Für die Vereinigte Turnerschaft käme die Aufgabe des Ludwig-Jahn-Platzes einer Entwurzelung gleich. Die fünf Sportabzeichen-Abnehmer hätten schon erklärt, niemals zur Berliner Allee umziehen zu wollen – damit wäre das Thema Sportabzeichen für Kempen gestorben.

Die SPD, die am Dienstag gegen eine Bebauung des Sportplatzes stimmte, würde ein solches Bürgerbegehren unterstützten, wie der Vorsitzende Stefan Kiwitz am Donnerstag sagte. Der SPD sei die Bürgerbeteiligung wichtig, „das haben wir vor der Wahl gesagt, und das ist auch nach der Wahl so“, sagt Kiwitz. „Wer jetzt denkt, wir stecken den Kopf in den Sand, den muss ich enttäuschen. Wir machen weiter.“ Man wolle die Bürger beteiligen, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Das Verfahren hat feste Regeln und ist aufwändig

Die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist aufwendig und an einige Formalitäten geknüpft. Die Regelungen dazu sind in der Gemeindeordnung NRW festgelegt. Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids. Dazu muss eine Unterschriftenliste ausgegeben werden, die eine Fragestellung, eine Begründung und eine Schätzung der Kosten enthält, die der Stadt bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens entstehen würden, so beschreibt der Verein Mehr Demokratie, der Initiativen bei solchen Vorhaben begleitet, das Verfahren.

Um ein Bürgerbegehren einzureichen, müssen genügend Unterschriften zusammenkommen, damit sich der Stadtrat damit befasst. In NRW liegt diese Hürde je nach Gemeindegröße bei drei bis zehn Prozent der Stimmberechtigten einer Kommune, für eine Stadt wie Kempen mit rund 35 000 Einwohnern müssten sieben Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Im Normalfall müssen die Unterschriften innerhalb von drei Monaten gesammelt werden, wenn sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss wendet, das nennt man dann ein „kassierendes Bürgerbegehren“.

Die Unterschriften werden im Rathaus eingereicht und von der Verwaltung auf ihre Gültigkeit geprüft, bevor der Stadtrat über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet. Die Initiatoren können aber auch schon vor Beginn der Unterschriftensammlung eine verbindliche Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit ihres Begehrens beantragen, dann muss der Rat nach der Einreichung der Unterschriftenlisten nur noch entscheiden, ob für das Begehren genügend gültige Unterschriften zusammengekommen sind.

Der Stadtrat kann dann beschließen, das Bürgerbegehren inhaltlich zu übernehmen. Tut er das nicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird wie eine Wahl durchgeführt, alle Stimmberechtigten einer Kommune können teilnehmen. Die Frage muss so gestellt werden, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die Frage ist dann entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Der Bürgerentscheid hat dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

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