Blick nach Kempen und Tönisvorst : Vatertag: Fahrradtour nur mit zwei Vätern erlaubt
Kempen/Tönisvorst Auch an Christi Himmelfahrt gelten die Corona-Regeln, Kreis und Städte kontrollieren – ein Blick nach Kempen und Tönisvorst.
Am Donnerstag ist Vatertag. Und wäre alles wie immer, würde am Landgasthof Bellen an der Hülser Straβe 252 in St. Hubert eine Live-Band für Musik und gute Stimmung sorgen. Große Gruppen von Männern wären auf ihren Fahrrädern am Niederrhein unterwegs. Und zwischen 400 und 600 Menschen würden im Biergarten ein- und ausgehen.
Einlasskontrolle
am Biergarten
Aber eine Party ist in Corona-Zeiten nicht möglich. Stattdessen muss nun auch Petra Bellen-Bielinski ein Auge darauf haben, dass keine größeren Gruppen kommen. „Jeder, der etwas Gutes essen und gemütlich ein Bier trinken möchte, ist herzlich willkommen“, lädt die Hausherrin ein. Aber die sonst üblichen großen Vatertagsgruppen muss sie abweisen. Das habe das Ordnungsamt im Vorfeld noch einmal deutlich gemacht. An einem Fenster wird es daher eine Einlasskontrolle geben. Zudem bittet Bellen-Bielinski um eine Tisch-Reservierung. Denn mit Blick auf das Abstandsgebot können nur noch 24 Plätze drinnen und 24 Plätze draußen angeboten werden.
Trotz der teilweisen Lockerungen der Corona-Regelungen gelten die Kontaktbeschränkungen weiter. Darauf weist der Kreis Viersen vor dem Feiertag noch einmal hin. Denn diese bedeuten, dass Ausflüge und Aktivitäten nur eingeschränkt möglich sind. Feiern und Veranstaltungen zu Christi Himmelfahrt Vatertag müssten entsprechend wegen der Corona-Pandemie ausfallen, so der Kreis.
Fahrradtouren, Wanderungen und Ausflüge mit der Familie sowie von Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten sind gestattet. „Darüberhinausgehende Zusammentreffen und Feiern von Personen können jedoch nicht wie gewohnt stattfinden.“ Das gilt auch für die an diesem Tag so beliebten Fahrradtouren von Väter-Gruppen. Auch dabei darf man nur zu zweit oder mit zwei Familien unterwegs sein.
Der Kreis Viersen habe mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden besprochen, möglichen Verstößen konsequent nachzugehen. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Geldbußen rechnen.