Teurer, aber kein Recht zu kündigen

Weil er für seine Versicherung mehr zahlen musste, wollte ein Grefrather raus aus dem Vertrag. Doch so einfach geht das nicht . . .

Grefrath. Versicherungen sichern ab. Doch haben sie ihren Preis. Werden die Beiträge nach Abschluss erhöht, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch ist nicht jede Anhebung auch eine Beitragserhöhung.

Diese Erfahrung musste ein Leser der WZ aus Grefrath machen. Er besitzt eine sogenannte „verbundene Wohngebäudeversicherung“ bei der LVM. Diese sichert sein Haus gegen Schäden durch Sturm, Feuer und Wasser ab. „Für das neue Vertragsjahr sollte ich nun 264 statt 251 Euro zahlen. Daraufhin wollte ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag auflösen. Doch die Versicherung teilte mir mit, dass sie die Kündigung nicht akzeptiere“, ärgerte sich der Betroffene.

„Es handelt sich nicht um eine Beitragserhöhung. Sondern der gleitende Neuwert ist gestiegen. Dieser gehört zum Vertrag, darauf wird von uns bei Abschluss auch hingewiesen“, erklärt Jobst Berensmann von der LVM. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, dass die LVM vertragskonform gehandelt hat.

Der sogenannte „gleitende Neuwertfaktor“ gibt an, um welchen Faktor ein Gebäude-Neubau heute teurer wäre als im Vergleichsjahr 1914. Er wird jährlich anhand von Daten des statistischen Bundesamtes angepasst und sorgt dafür, dass bei einem Schadensfall weiterhin alles erstattet wird. „Die Kosten für Neubeschaffung steigen ja“, sagt Berensmann. Hätte sich tatsächlich der Versicherungsbeitrag erhöht, hätte der Kunde auch das gesetzliche Sonderrecht gehabt, den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen, führt der LVM-Sprecher aus.

So kann der Grefrather den Kontrakt erst wieder zum Ablauf des Vertragsjahres kündigen — oder der Prämienerhöhung widersprechen, sagt Weidenbach. Dann bezahlt er zwar weiterhin den alten Satz ohne Anpassung des gleitenden Neuwerts, sein Haus ist aber unterversichert. Das heißt, im Schadensfall würde die Versicherung nicht für alles aufkommen. Das ist für den Grefrather keine Lösung.

Verärgert ist er „über den Umgang“, wie er sagt. Er hätte sich eine bessere Kommunikation und Information gewünscht. Seit 30 Jahren sei er Kunde. Doch das Vertrauen sei weg. „Ich fühle mich nur noch als Nummer.“

Kommt es einmal zu Streitigkeiten mit der Versicherung wegen Beiträgen, rät Elke Weidenbach, „sich eine Kündigung einer Wohngebäudeversicherung gut zu überlegen. Zum einen muss ein ins Grundbuch eingetragener Gläubiger der Kündigung zustimmen und dann muss man möglichst lückenlos einen anderen Versicherungsvertrag abschließen.“ Beratungen bietet in einem solchen Fall auch die Verbraucherzentrale an. Diese sind aber kostenpflichtig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort