Corona-Krise in Kempen Kempen soll auf Gebühren für Außengastronomie verzichten

Kempen · Einzelhandel und Gastronomie müssen in Kempen bis Ende Juni keine Sondernutzungsgebühren zahlen.

 Gebühren für die Außengastronomie, wie hier am Restaurant „Le Petit“ in Kempen, könnten ausgesetzt werden.

Gebühren für die Außengastronomie, wie hier am Restaurant „Le Petit“ in Kempen, könnten ausgesetzt werden.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

. (biro) Wenn Tische und Stühle vor dem Café oder Warenauslagen vor dem Laden platziert werden, müssen Gastronomen und Einzelhändler dafür zahlen: Die Stadt verlangt Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, im Volksmund „Pflaster-Zaster“ genannt. Wegen Corona verzichtet die Stadt Kempen nun bis Ende Juni darauf, von den Gastronomen und Einzelhändlern Sondernutzungsgebühren zu verlangen. Einstimmig empfahl der Ausschuss für Ordnung und Rettungswesen in seiner jüngsten Sitzung dem Rat, die Gebührenerhebung bis zum 30. Juni für Einzelhandel und Gastronomie auszusetzen. Das Thema steht für Donnerstag, 6. Mai, noch auf der Tagesordnung im Haupt- und Finanzausschuss, das letzte Wort hat der Rat in seiner Sitzung am 20. Mai.

Aufgrund der Pandemie seien sowohl Einzelhandel als auch Gastronomiebetriebe „besonders durch die langfristigen Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung betroffen und mussten seit Beginn der Corona-Pandemie massive Einnahmeausfälle durch das eingeschränkte beziehungsweise komplette Öffnungsverbot hinnehmen“, führte Kämmerer und Beigeordneter Jörg Geulmann aus und empfahl dem Ausschuss, die Gebührenerhebung bis Ende Juni auszusetzen. Die Stadt hat dadurch weniger Einnahmen: Nach Angaben der Kämmerei entstehen der Verwaltung im Bereich Einzelhandel Einnahmeausfälle in Höhe von rund 3500 Euro, im Bereich Gastronomie in Höhe von rund 11 500 Euro, das sind bis Ende Juni Ausfälle von rund 15 000 Euro.

Schon für das Jahr 2020 hatte die Stadt die Gebührenerhebung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen für Einzelhandel und Gastronomie ausgesetzt. Händler und Gastronomen hatten zwar eine Sondernutzung für Flächen im Außenbereich beantragt, konnten sie dann aber Corona-bedingt nicht nutzen, mussten Läden, Cafés und Restaurants geschlossen halten. Entsprechend hatte die Stadt im Juni 2020 beschlossen, Händlern und Gastronomen unter die Arme zu greifen und keine Gebühren zu verlangen. Für das Jahr 2020 entstanden damit Einnahmeausfälle von rund 7000 Euro (Einzelhandel) und rund 23 000 Euro (Gastronomie), insgesamt also rund 30 000 Euro.

Unterdessen arbeitet die Stadt an einer Änderung ihrer Sondernutzungssatzung. Die derzeit gültige stammt aus dem Jahr 2003 und wurde zuletzt 2017 geändert, jetzt stehen erneut Änderungen an. Wie Kämmerer Geulmann in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Rettungswesen betonte, würden die Gebühren mit der geänderten Satzung nicht erhöht, es gehe um redaktionelle und rechtliche Anpassungen, für die die Stadt auf eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zurückgegriffen habe. Weil im Ausschuss noch einige Fragen offen blieben, die Politik unter anderem Fragen zur Wahlplakatierung hatte, soll ein Beschluss zur Satzungsänderung nun erst im Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden.

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