Förderprogramm für erneuerbare Energien Kempen fördert  jetzt auch Lastenräder

Kempen · Die Stadt Kempen legt ihr Förderprogramm für erneuerbare Energien wieder auf. Im Topf: 60.000 Euro.

Die Stadt Kempen gibt 750 Euro hinzu, wenn man ein Lastenrad mit oder ohne E-Antrieb anschafft.

Die Stadt Kempen gibt 750 Euro hinzu, wenn man ein Lastenrad mit oder ohne E-Antrieb anschafft.

Foto: dpa/Sina Schuldt

(biro) Zum zweiten Mal bietet die Stadt Kempen ihren Bürgern eine Förderung an, wenn sie in erneuerbare Energien investieren. Ein erstes Förderprogramm dazu in diesem Jahr war erfolgreich: Nach dem ersten Aufruf Ende Mai waren die Mittel innerhalb von sechs Wochen ausgeschöpft. 50 000 Euro waren im Topf; das Geld stammte aus der „Billigkeitsrichtlinie 1“ des Landes NRW, um Klimaschutzprojekte anzustoßen. Insgesamt gingen rund 170 Anträge bei der Stadt ein. Für 118 Anträge gab es eine Zusage – in 78 Fällen für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, in 30 Fällen für Stecker-Solaranlagen. Sechs Zusagen gab es für Wärmepumpen, vier für Solarthermie-Anlagen.

Deshalb gibt es jetzt eine zweite Auflage. Diesmal stehen sogar 60 000 Euro Fördermittel durch die „Billigkeitsrichtlinie 2“ des Landes zur Verfügung. Das Geld gibt das Land zur Kompensation von ausgebliebenen kommunalen Klimaschutz-Investitionen durch die Corona-Pandemie. Das hatte das Referat für Umwelt und Klimaschutz bei der Stadt bereits in der jüngsten Sitzung der Politik im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in Aussicht gestellt. Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Stecker-Solaranlagen und jetzt auch Lastenräder – mit und ohne Elektro-Antrieb. „Wir möchten als Stadt den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Mobilitätswende aktiv vorantreiben, da beides einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet“, erklärt Marie Roosen, Klimaschutzmanagerin der Stadt Kempen.

Eine Förderung von 500 Euro gibt es für Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen, 200 Euro für Stecker-Solaranlagen. „Neu ist, dass der Förderantrag auch nach Kauf beziehungsweise Beauftragung der Installation gestellt werden kann, sofern die Anlage nach dem 12. Juli 2022 in Auftrag gegeben wurde“, heißt es von der Stadt. Die Anlage dürfe jedoch noch nicht installiert worden sein. Stecker-Solaranlagen, auch als Balkonkraftwerke bekannt, seien davon ausgenommen, sie dürfen bereits installiert sein. Wer ein E-Lastenrad oder ein normales Lastenrad anschaffen möchte, kann eine Förderung von 750 Euro bekommen. „Hierbei ist es wichtig, dass der Antrag bei der Stadt Kempen vor dem Kauf des Lastenrades gestellt wird“, so Stadtsprecherin Johanna Muschalik-Jaskolka.

Grundsätzlich gilt: Pro Haus oder Wohnung und Bürger wird nur ein Gegenstand gefördert. Wer eine Photovoltaik-Anlage und einen Batteriespeicher installieren lassen will, kann entweder für das eine oder das andere eine Förderung beantragen, nicht für beides. Und: Wer schon durch das erste Förderprogramm eine Förderung bekommen hat, darf jetzt nicht erneut einen Antrag stellen. Mehr zum Förderprogramm erfahren Interessierte im Internet unter www.kempen.de/de/inhalt/foerderprogramm-klimaschutz. Ansprechpartnerin bei der Stadt ist Marie Roosen, Telefon 02152 9174031.

(biro)
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