Staatsanwalt: Schläger soll in Psychiatrie

Etwa zwei Monate nach dem Übergriff auf eine Frau wurde eine Unterbringung beantragt.

Kempen. In den Fall um die brutale Attacke auf eine Frau am Möhlenring kommt endlich Bewegung. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt eine psychiatrische Unterbringung des Beschuldigten nach Paragraf 81 der Strafprozessordnung beantragt (siehe Kasten).

Dem 51-jährigen Kempener wird vorgeworfen, eine 35-jährige Frau am 14. Februar gegen 9.35 Uhr zusammengeschlagen zu haben. Er soll sie mit Fäusten geschlagen und mit den Füßen getreten haben (die WZ berichtete). Nur das Einschreiten eines damals 17-jährigen Schülers verhinderte Schlimmeres. Nach Angaben der Polizei war der Mann damals so ausgerastet, weil die Frau ihn zuvor ermahnt hatte: Der 51-Jährige war mit seinem Fahrrad bei roter Ampel über den Möhlenring gefahren. Die Frau sagte ihm daraufhin, dass er kein gutes Vorbild für Kinder sei.

Nach einer psychiatrischen Untersuchung in der Süchtelner Landesklinik am Tag der Tat wurde der Mann für gesund erklärt und entlassen. Seitdem ist er auf freiem Fuß.

„Der Beschuldigte ist für den 15. März zu einer erneuten Untersuchung geladen worden. Zu diesem Termin ist er aber nicht erschienen“, sagte Klaus Schreiber, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Donnerstag auf Anfrage der WZ. Deshalb soll der Kempener jetzt zu diesem neuen Gutachten gezwungen werden. Schreiber: „Das ist nach Paragraf 81 der Strafprozessordnung möglich. Zum Zweck der Untersuchung kann der Beschuldigte vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht werden.“

Darüber, ob dem Antrag zugestimmt wird, entscheidet jetzt das Krefelder Landgericht. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft völlig offen.

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