Mindestlohn im Kreis Viersen DGB zieht zufriedene Lohn-Bilanz

Kempen/Kreis Viersen · Vier Jahre nach seiner Einführung steigt der Mindestlohn nun auf 9,19 Euro. Der Gewerkschaftsbund im Kreis Viersen berichtet von positiven Entwicklungen, kämpft aber weiter für Verbesserungen.

 9,19 Euro – seit Neujahr ist das die Grenze des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.

9,19 Euro – seit Neujahr ist das die Grenze des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Start dieses Jahres auf 9,19 Euro. Gewerkschafter nehmen das zum Anlass, die Beschäftigten- und Lohnentwicklung seit Einführung des Mindestlohnes in den Blick zu nehmen. Mit dem bisher Erreichten zeigt sich der Deutsche Gewerkschaftsbund, kurz DBG, im Kreis Viersen zufrieden: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe sich seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang des Jahres 2015 positiv entwickelt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB-Kreisverbands. Auf Basis der Arbeitsmarktzahlen, geliefert von der Agentur für Arbeit, von März 2018 lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Region mit 5978  bei sieben Prozent (Vergleichs-Stichtag: 31. Dezember 2014). Damit gingen in diesem Frühjahr 90 312 Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten sank im gleichen Zeitraum, von Ende 2014 bis März 2018, um 949 (3,4 Prozent) auf 27 964 Beschäftigte.

Der DGB-Kreisverbandsvorsitzende Thomas Högel sagt: „Vier Jahre nach Einführung des Mindestlohns ziehen wir eine positive Bilanz.“ Entgegen allen Befürchtungen von Arbeitgebern und Wirtschaftsforschern sei die Beschäftigung nicht gesunken, so der Kempener, freigestellter Betriebsrat bei Lanxess in Uerdingen. „Im Gegenteil: die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist weiter angestiegen.“

Dennoch sieht er Verbesserungsbedarf: „Der Staat muss seine Verantwortung als größter Auftraggeber ernst nehmen und endlich dafür sorgen, dass er seine Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Zudem ist der gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie heute für viele Beschäftigte keinesfalls existenzsichernd. Er muss mittelfristig steigen und armutsfest sein.“ Högel nennt mehr als zwölf Euro als Ziel, „damit niemand, der sein Leben lang gearbeitet habe, als Rentner zum Amt gehen und Aufstockung beantragen muss“.

Nach wie vor, fügt er hinzu, würden viele Arbeitnehmer zudem „um den Mindestlohn betrogen“, deshalb müsse hier mehr kontrolliert werden. „Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal und muss verstärkt verdachtsunabhängig Stichproben machen können. Wer Gesetze nicht wirkungsvoll kontrolliert, sorgt für Gerechtigkeitslücken und verspielt Glaubwürdigkeit.“

De Beukelaer: Große
Solidarität in ganz NRW

Im Gespräch mit der WZ äußerte sich Högel auch zum Weggang des Keksproduzenten Griesson-de Beukelaer nach Thüringen. Die Begleitung der betroffenen Mitarbeiter sei eines der großen Themen des DGB im noch jungen Jahr. Man spüre ein hohes Maß an Solidarität in ganz NRW.

Wie schon von der WZ berichtet, ist der Betriebsrat des Kempener Werks dabei, die Umsiedlungspläne des Unternehmens auf Wirtschaftlichkeit und Plausibilität prüfen zu lassen. Damit wurde eine Hamburger Kanzlei beauftragt. Gleichzeitig bereitet man mit Anwälten aus Düsseldorf die Verhandlungen eines Sozialplans vor. Trotzdem bleibt das Ziel des Betriebsrats, die 270 Arbeitsplätze in Kempen zu erhalten. De Beukelaer will die Produktion der Prinzenrolle bis 2020 vollständig ins thüringische Kahla verlagern. Auf dem Gelände an der Arnoldstraße in Kempen sieht die Firma nach eigenen Angaben keine Möglichkeiten, die Produktionsstätten zu modernisieren bzw. auszubauen.

Zurück zum Mindestlohn: In Kürze wird die WZ auch einen Artikel über Unternehmer und ihre Sicht auf das Thema veröffentlichen.

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