Höhere Kosten ab 2022 Abwasser, Müll und Beerdigungen werden teurer

Grefrath · Grefrather Bürger müssen mit höheren Kosten für Abfallentsorgung, Bestattungswesen, Abwasserentsorgung und –beseitigung rechnen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Satzungsänderungen für das kommende Jahr.

 Grefraths Verwaltung prüft und berechnet die Höhe der Gebühren, die Politik berät und beschließt — so geschehen im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss.

Grefraths Verwaltung prüft und berechnet die Höhe der Gebühren, die Politik berät und beschließt — so geschehen im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss.

Foto: Norbert Prümen

(ure) Die Änderungen von Satzungen standen im Mittelpunkt der Beratungen der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Erhöht wurden zunächst die Gebühren für die Gewässerunterhaltung: Der etwas sperrige Begriff schließt alle Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung von Gewässern ein. Die Berechnung für die Gebühren erfolgt nach den Beiträgen, die die Wasser- und Bodenverbände mitgeteilt haben. Im Einzelnen sind das der Netteverband, der Niersverband und der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers.

Erhöht werden die Beiträge für die befestigten Flächen, für die übrigen Flächen bleibt der Beitrag unverändert. Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes (LWG NRW) sind die Gemeinden zur Unterhaltung und zum Ausbau der Gewässer in ihrem Gebiet verpflichtet. Diese Aufgaben übernehmen in Grefrath die drei genannten Verbände und legen die Kosten anteilig auf die gewässer-anliegenden Gemeinden um, also auch auf Grefrath. Für die Sport- und Freizeitgemeinde kommen für das kommende Jahr 380 672,12 Euro zusammen. Der Ausschuss stimmte der Satzungsänderung einstimmig zu.

Abwasser in Sammelgruben und Klärschlamm deutlich teurer

Ebenso wurden die Gebühren für die Abwasserentsorgung von Sammelgruben angehoben. Für das Jahr 2022 wird mit einer Gesamtabfuhrmenge von rund 2800 Tonnen gerechnet. Bei den zu erwartenden Kosten ergibt sich ein Preis von 12,63 Euro (bislang 11,56 Euro) pro Tonne. Auf 47,16 Euro pro Tonne (im Vorjahr noch 40,80 Euro) steigt der Preis im kommenden Jahr für die Klärschlammbeseitigung aus mechanischen Kleinkläranlagen. Auch die Klärschlammbeseitigung aus vollbiologischen Kleinkläranlagen wird teurer: Nach 17,69 Euro pro Tonne für 2021 steigt die Gebühr im kommenden Jahr auf 22,25 Euro pro Tonne. Auch hier folgte der Ausschuss der Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung einstimmig.

Teurer wird auch die Abfallentsorgung in der Gemeinde Grefrath. Während die Grundgebühr bei der grauen und blauen Tonne leicht ansteigt, die Leistungsgebühr jedoch sinkt, steigen bei der braunen Tonne sowohl Grund- als auch Leistungsgebühr leicht an. Die Leistungsgebühr berücksichtigt die Größe der Sammelbehälter und die Häufigkeit der Leerungen. Zwei Beispiele: Bei der grauen oder blauen Tonne, 1100 Liter, beträgt die Grundgebühr ab Januar 2022 72,78 Euro je Einheit (2021: 67,13 Euro), die Leistungsgebühr sinkt auf 46,35 Euro (2021: 49,62 Euro). Das 120-Liter-Gefäß der braunen Tonne kostet in der Grundgebühr ab dem kommenden Jahr 1,83 Euro (2021: 1,70 Euro), die Leistungsgebühr steigt auf 4,26 Euro (2021: 4,01 Euro). Der Ausschuss stimmte der Satzungsänderung einstimmig zu.

Auch bei der Abwasserbeseitigung müssen Bürger mit veränderten Kosten rechnen. Die Schmutzwassergebühr bleibt gleich. Pro Kubikmeter müssen wie im Vorjahr 3,96 Euro gezahlt werden. Bei den Niersverbandsmitgliedern steigt der Kubikmeterpreis leicht von 1,40 Euro auf 1,43 Euro. Die Gebühr für Niederschlagswasser sinkt um zwölf Cent auf 1,30 Euro pro Kubikmeter, Mitglieder des Niersverbandes zahlen ebenfalls zwölf Cent weniger und kommen jetzt auf 90 Cent pro Kubikmeter. Auch hier fiel das Votum des Ausschusses zur Änderung der Satzung einstimmig aus.

Schließlich wurden auch die Gebühren für das Bestattungswesen beraten. Die Änderungen wurden am Ende einstimmig beschlossen. Die Gebühren erhöhen sich in allen Bereichen, lediglich die anonyme Ascheverstreuung wird ab Januar 2022 günstiger. Auch die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstellen von Grabmalen für Grabplatten auf Wahl- und Reihengräbern sinkt um einen Euro auf 13 Euro.

Die Gesamtkosten einer Beerdigung steigen im kommenden Jahr für ein Wahlgrab auf 4237 Euro (2021: 4068 Euro), für ein Reihengrab auf 3042 Euro (2021: 2948 Euro), für ein Kindergrab auf 2220 Euro (2021: 2209 Euro) und für ein Urnenwahlgrab auf 2589 Euro (2021: 2478 Euro). Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmten ohne Gegenstimme oder Enthaltung zu.

Alle Änderungen können Interessierte auch im Internet einsehen unter

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