Kempen Richter kippen Kita-Beitrag für zweites Kind in Kempen

Münster (dpa). Eltern aus Kempen am Niederrhein haben sich erfolgreich gegen Kindergarten-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern gewehrt.

Das OVG Münster hat den klagenden Eltern recht gegeben.

Das OVG Münster hat den klagenden Eltern recht gegeben.

Foto: dpa

Das Oberverwaltungsgericht in Münster kippte am Mittwoch eine Regelung, nach der Eltern auch für ein zweites Kind einen Betreuungsbeitrag in einer kommunalen Einrichtung zahlen müssen, obwohl das erste Kind im Vorschulalter vom Beitrag befreit ist. Das sei nicht mit einer seit August 2014 geltenden Regelung im Kinderbildungsgesetz (Kibiz) des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar, heißt es in der Urteilsbegründung am Dienstag.

Das OVG schloss sich damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der ersten Instanz an und ließ keine Revision zu. Auch in anderen Kommunen gab es um Satzungen und Kibiz-Auslegung Streit.

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