Rechtsstreit ums Zentrenkonzept

Wegen einer geplanten Trinkgut-Filiale streiten Stadt und BMW Klausmann vor dem Verwaltungsgericht.

Rechtsstreit ums Zentrenkonzept
Foto: Lübke

Kempen. Verwaltung und Einzelhandel aus Kempen werden am Montag gebannt nach Düsseldorf blicken: Vor dem Verwaltungsgericht treffen sich Vertreter der Stadt Kempen und des BMW-Autohauses Becker Klausmann. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht das Zentrenkonzept zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt (siehe Kasten).

Becker Klausmann will an seinem Standort am Industriering Ost 50 ein Gebäude errichten, in dem die Getränkemarkt-Kette Trinkgut eine Filiale eröffnen möchte. Neben Wasser, Bier und Co. möchte Trinkgut dort auch ein sogenanntes „Randsortiment“ mit Knabbereien, Wurst oder Gläsern anbieten. Das passt der Stadt nicht — mit Blick auf das Zentrenkonzept. Eine Bauvoranfrage von Klausmann ist von der Stadt abgelehnt worden.

„Und gegen diese Entscheidung gehen wir vor“, sagt Michael Stecker, Prokurist bei Becker Klausmann. Für die Firma sei der geplante Bau auf dem Grundstück, auf dem früher eine Waschanlage stand, „ein wichtiger Baustein für die Zukunft“. Trinkgut würde viele potenzielle Kunden an den Industriering locken. „Zudem planen wir hinter der Trinkgut-Halle ein Reifenlager für uns“, sagt Geschäftsführer Jan Klausmann. Weitere Investitionen in die bestehende Filiale seien geplant. Klausmann: „Für uns ist Kempen ein wichtiger Markt.“

Zurück zum Rechtsstreit: Auf dem 1100 Quadratmeter großen Grundstück soll Trinkgut laut Stecker eine Verkaufsfläche von „799 Quadratmetern“ bekommen. Davon sollen etwa 80 Quadratmeter auf die schon erwähnten „Randprodukte“ entfallen. „Das macht Trinkgut in fast allen Filialen so“, erklärt Stecker. So gebe es Sonderangebote aus dem Freizeit- und Lebensmittelbereich, mit denen Kunden angelockt werden.

Am jetzigen Kempener Trinkgut-Standort an der Kleinbahnstraße verzichtet Trinkgut auf das komplette Zusatzangebot. Ansonsten hätte die Stadt mit Verweis auf das Zentrenkonzept auch dort keine Genehmigung erteilt. „Den neuen Standort wird Trinkgut definitiv nur eröffnen, wenn das komplette Sortiment angeboten werden darf“, so Jan Klausmann.

Er hat Verständnis für die Stadt und ihr Zentrenkonzept: „Zum Schutz der Innenstadt finden wir das lobenswert.“ Bei einem „Getränkemarkt mit einem Zusatzsortiment“ könne man die Ablehnung aber nicht nachvollziehen. „Wir nehmen doch keinem ’was weg“, sagt Klausmann. „Es schleppt doch keiner seine Getränkekisten und eine Masse an Lebensmitteln durch die Altstadt zu einem Parkplatz.“

„Wir sind von der Umsetzung unseres Zentrenkonzeptes überzeugt“, sagt der Erste Beigeordnete der Stadt, Hans Ferber. Es werde in unterschiedlichen Gebieten und Bebauungsplänen angewandt. „Die Pläne eines Randsortiments sind an diesem Standort zu üppig — unter Berücksichtigung des Zentrenkonzeptes nicht zulässig“, sagt Ferber. Ein Verkaufskonzept, wie Trinkgut es an der Kleinbahnstraße hat, würde die Stadt bei Klausmann unterstützen. „Das wäre in Ordnung.“

Ansonsten sieht der Beigeordnete das Zentrenkonzept nicht in Gefahr — auch falls die Stadt den aktuellen Prozess verlieren würde. „An dem Konzept hat das Gericht generell nichts auszusetzen“, so Ferber. Das habe man bei einem Erörterungstermin erfahren. „Das gibt es ja auch in anderen Kommunen.“ Es gehe vor Gericht nur um die Auslegung im konkreten Bebauungsplan. Und dabei hat die Firma Becker Klausmann nach eigenen Angaben „Signale des Gerichts, dass der Bebauungsplan an einigen Stellen angreifbar ist“.

Wie auch immer die Entscheidung am Montagmorgen ausfallen wird, geht die Verwaltung offenbar auf Nummer sicher. Am Montagabend steht das Thema nämlich auf der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses. Die Stadt möchte im betreffenden Gewerbegebiet „Am Wasserturm“ einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der das „Planungsrecht an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse anpasst“. Heißt, dass der aktuelle Bebauungsplan möglicherweise zu alt sein könnte, um das Zentrenkonzept dort durchzusetzen.

Zudem soll die Politik eine sogenannte Veränderungssperre beschließen. Das würde weitere rechtliche Schritte von Becker Klausmann erschweren.

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