Irritation um Gebühren Die Schilder-Posse um das Parken

Kempen · Die Stadt Kempen sorgte mit Äußerungen zu den E-Auto-Parkschildern für Irritation. Jetzt ist klar: Auch E-Autofahrer müssen an gebührenpflichtigen Parkplätzen Gebühren zahlen. Und die dort bisher angewandte Regelung zum freien Parken für zwei Stunden war möglicherweise nicht rechtskonform.

 Der Automat an der Neustraße mit dem Zwei-Stunden-Parkhinweis für E-Autos im März 2021.

Der Automat an der Neustraße mit dem Zwei-Stunden-Parkhinweis für E-Autos im März 2021.

Foto: Stefanie Keisers-Krambrökers/Stefanie Keisers-Kranbrökers

Stolz präsentierten Vertreter der Stadt Mitte vergangener Woche die neue Option, via  Parkster-App digital und umstandslos maximal vier Stunden lang parken zu können. 

Als Reaktion auf den WZ-Bericht dazu meldete sich Leserin Barbara Lehmann bei uns und wies darauf hin, dass die Schilder, nach denen das Parken für E-Autos für zwei Stunden mit Parkscheibe kostenlos ist, verschwunden sind — also Fahrer eines E-Autos ab sofort also auch entweder einen Parkschein ziehen oder über die Park-App für die ersten beiden Stunden Parken bezahlen müssten. 

Der Brief und die Debatte in den sozialen Medien sorgte bei der Stadt für Irritation. Die Beschilderung für die E-Auto-Parkplätze habe sich eigentlich gar nicht verändert, sagte das Ordnungsamt. Schilder, nach denen man mit E-Auto für zwei Stunden mit Parkscheibe parken kann, gab es nicht. Und Stadtsprecherin Johanna Muschalik-Jaskolka versicherte, dass man weiter mit einem E-Auto in der Stadt während des Ladevorgangs kostenfrei parken kann. 

Diese Aussagen sorgten außerhalb der Verwaltung für Verwirrung — war doch ersichtlich, dass es die Schilder mit der Zwei-Stunden-Regelung tatsächlich gegeben hat und dass sie offensichtlich nicht mehr dort stehen, wo sie einmal standen.

Auf nochmalige WZ-Nachfrage musste Stadtsprecherin Johanna-Muschalik-Jaskolka einräumen, dass es sich um ein Missverständnis und ein „Kommunikationsproblem“ mit dem Ordnungsamt gehandelt habe. „Das Ordnungsamt ging davon aus, dass ich von E-Ladesäulen sprach, wo es de facto dort keine Beschilderungen gab. Es ging bei dem Leserbrief aber darum, dass E-Autos zwei Stunden lang kostenlos auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz parken dürfen.“ Es sei nicht darum gegangen, irgendjemanden bewusst hinter das Licht zu führen.

 Richtig sei, dass man bis vor kurzem zwei Stunden kostenfrei auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen als E-Autofahrer habe parken können. „Das ist jetzt im Rahmen der neuen Gebührenordnung weggefallen, weil dort keine gesonderte Regelung für E-Fahrzeuge vorgesehen ist.“ Was die Abnahme der Schilder erklärt. „Die Parkgebührenordnung ist vom Rat verabschiedet worden. Die Abnahme der Schilder war also rechtskonform.“

Was nichts anderes heißt, als dass die E-Auto-Besitzer auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen aktuell also tatsächlich bezahlen müssen. Ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, das auch öffentlich so darzustellen? „Die aktuelle Diskussion und das Thema macht die Bedeutung der E-Mobilität deutlich und dass es ein sensibles Thema ist. Da hätte rückblickend eine Kommunikation hilfreich sein können“, sagt die Stadtsprecherin.

Man werde jetzt das Thema im  nächsten Ausschuss mit der Politik diskutieren, ob diese Regelung weiter nicht berücksichtigt wird, ob sie bestehen bleiben oder ob es eine andere Lösung geben soll.

Die Zwei-Stunden-Schilder-Regel basiert auf einem Vorstoß der Grünen-Fraktion im Jahr 2015 im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz. Der Wortlaut des Antrages damals lautete: „Auf den öffentlichen Parkplätzen sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge für die Dauer von zwei Stunden mit Parkscheibe von Parkgebühren befreit werden.“ Er wurde am 19. November mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung verabschiedet.

Das Spannende daran ist jetzt: Dieser Beschluss hätte damals in eine Gebührenordnung einfließen müssen,  die vom Rat hätte beschlossen werden müssen. „Das ist aber nicht geschehen“, sagt die Stadtsprecherin.  Das bestätigt auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat, Rene Heesen. „Es hat keinen Satzungsbeschluss gegeben. Der ehemalige Dezernent hätte darauf aufmerksam machen müssen.“  So wird die Stadt jetzt deshalb auch prüfen, ob die Anwendung der Zwei-Stunden-Parkregelung rechtlich bindend und rechtskonform seit 2015 gewesen ist. 

Unabhängig davon empfindet der  Grünen-Fraktionsvorsitzende Joachim Straeten, einer der Verfasser des damaligen Antrages von 2015, die Kommunikation der Stadt bei so einem sensiblen Thema schon als „irritierend.“ Zumindestens in der Vorlage für die neue Gebührenordnung sei nicht aufgefallen, dass eine klare Regelung zu der Zwei-Stunden-Parkregel für E-Autos an gebührenpflichtigen Parkplätzen nicht enthalten ist. Man müsse jetzt Wege finden, „das in satzungskonformes Handeln zu verwandeln.“ Seine Fraktion werde das in den nächsten Ordnungsausschuss thematisieren. „Ich gehe aber auch davon aus, dass die Stadt das von sich aus tun wird.“

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