Offene Sonntage: Handel zufrieden

Mehr Shopping-Tage im Jahr: Werberinge bewerten die von der Landespolitik geschaffenen neuen Möglichkeiten positiv. Ob sie diese auch nutzen werden, ist jedoch offen.

Offene Sonntage: Handel zufrieden
Foto: Marks/dpa

Kreis Viersen. Vertreter des Einzelhandels im Kreis Viersen begrüßen die jüngsten Nachrichten aus Düsseldorf in Sachen verkaufsoffene Sonntage. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben gemeinsam mit der AfD-Opposition im Landtag ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem unter anderem die Zahl der maximal erlaubten Shopping-Sonntage auf acht verdoppelt werden. Innerhalb einer Gemeinde (Stadtteile) dürfen künftig 16 statt bislang elf Sonn- und Feiertage freigegeben werden.

„Ich stehe dem Ganzen natürlich sehr positiv gegenüber“, sagte Armin Horst, Vorsitzender des Kempener Werberings, im Gespräch mit der WZ. Vor allem sei es wichtig, dass nun der „Ortsbezug“ herausgenommen worden sei. Heißt: Auch wenn sich Stadtfeste, mit denen die verkaufsoffenen Sonntage verbunden werden, auf die Altstadt konzentrieren, dürfen künftig auch Geschäfte außerhalb des Zentrums im Rahmen solcher Veranstaltungen ihre Waren anbieten. Werbering-Mitglieder wie der Self-Markt an der Otto-Schott-Straße und das Küchen-Studio Bülles im Arnoldhaus hätten genau darauf gewartet, so Horst.

Armin Horst, Vorsitzender des Kempener Werberings

Nach Aussage des Werbering-Vorsitzenden könne damit eine frühere Situation wiederhergestellt werden. „Nach der Klagewelle der Gewerkschaft hatten wir uns seinerzeit mit der Stadtverwaltung zusammengesetzt und den räumlichen Bezug enger gefasst, um die Angriffsfläche zu verringern.“

Armin Horst geht allerdings nicht davon aus, dass es in absehbarer Zeit tatsächlich acht verkaufsoffene Sonntage in Kempen geben wird. Möglich seien „vielleicht sechs in 2019“. Im vergangenen Jahr hatte der örtliche Einzelhandel die vier erlaubten Tage voll ausgenutzt: beim Frühlings- und Altstadtfest, beim Handwerkermarkt und an einem Adventswochenende. Genau das ist auch für das laufende Jahr geplant. Es gebe Mitglieder, so Horst, die noch mehr als sechs Termine forderten. „Das wird auszudiskutieren sein.“ Gelegenheit dazu biete die Hauptversammlung des Werberings am 10. April im Kolpinghaus.

Stefan Robben vom Werbering St. Tönis findet es gut, „dass wir jetzt mehr Spielraum haben“. Er möge keine Bevormundung. „Mir muss kein Gesetzgeber sagen, wann ich meinen Laden auf- und zumache.“ Inwiefern die Händler vor Ort die acht möglichen Tage in Anspruch nehmen würden, sei aber völlig offen. Die Meinungen dazu gingen auch innerhalb der Händlerschaft auseinander. Apotheker beispielsweise hätten, mit Verweis auf die Notdienste, kein großes Interesse an zusätzlichen Sonntagen. Modehändler dagegen, zu denen auch Robben gehört, seien von der neuen Möglichkeit „hochgradig begeistert“.

Wie sein Kollege Horst verweist der Werbering-Vorsitzende auf kommende Diskussionen mit den Mitgliedern. In St. Tönis hieß es zuletzt viermal Bummeln und Kaufen am Sonntag: beim Frühlings- und Stadtfest, bei „Autoschau & Frischemarkt“ sowie zum Weihnachtsmarkt. So sieht auch das Programm für das Jahr 2018 aus.

Zwei offene Sonntage („Mein Fest“ und Herbstfest) waren es in Schiefbahn. Auch hier ist vorerst keine Erweiterung geplant, wie Rainer Höppner, Vorsitzender der Werbegemeinschaft, der WZ sagte. „Nicht jeder, der ein Geschäft hat, möchte an acht Sonntagen öffnen.“ Die neue Gesetzeslage bezeichnet er zwar als „Schritt in die richtige Richtung“. Gleichwohl sehe er die Situation mit Skepsis. „Ich rechne weiterhin mit Klagen von Gewerkschaftsseite.“

Tatsächlich hat Verdi bereits gerichtlichen Widerstand angekündigt: „Diese Änderungen widersprechen dem Sinn des grundgesetzlich abgesicherten Sonntagsschutzes“, sagte die Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt. „Für uns bedeutet diese Gesetzesänderung einen Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel.“

Der Kempener Armin Horst vertritt eine Gegenposition: Seiner Kenntnis nach würden sich viele Beschäftigte sogar um Arbeit an Sonntagen bewerben, „unter anderem wegen Zulagen oder Freizeitausgleich“.

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