Neubaugebiet Tönisberg verzögert sich weiter

Für den Bereich Feldweg/Bergstraße muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Tönisberg. „Die Leute werden ungeduldig“, sagte der Tönisberger CDU-Ratsherr Bernd Fröchtenicht nun im Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz (UPK) mit Blick auf die Planungen zum Neubaugebiet Feldweg/Bergstraße in Tönisberg. Dort geht es nicht so schnell voran, wie sich das zukünftige Häuslebauer wünschen würden. Nun wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, dass der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Wohngebietserweiterung Feldweg offengelegt wird.

Eigentlich wollte die Stadt den Flächennutzungsplan gar nicht ändern. Doch der Kreis Viersen hatte schwerwiegende Bedenken vorgebracht. Der nördliche Teil des Baugebietes ist zurzeit noch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Weil sich die Baufläche nun durch geänderte Planungen weiter nach Norden verschoben hat, wurde die Änderung zur Wohnbaufläche notwendig. Der von der Änderung betroffene Bereich ist 4,8 Hektar groß. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat bereits grünes Licht dafür gegeben.

Die Stadt ist schon länger dabei den Bebauungsplan aufzustellen. Im September 2016 gab es einen ersten Entwurf. Im November fand eine Bürgerversammlung dazu statt, bei der schon ein großes Interesse an den Baugrundstücken deutlich wurde. Im vergangenen September wurden die Pläne dann geändert. Gutachter hatten festgestellt, dass vor allem östlich des Feldweges der Boden nicht tragfähig sei. Daher empfahl die Verwaltung, dass 14 statt 18 Baugrundstücke geschaffen werden sollen. Nun hätte dieser Bebauungsplan beschlossen werden sollen. Das wird aber erst mal nichts, weil nun zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden muss.

Aufgrund von Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und auch von Bürgern im Rahmen der Offenlage ist auch noch einmal eine Überarbeitung des vorgelegten Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich — hinsichtlich der Inanspruchnahme ökologisch wertvoller Flächen sowie der Aufteilung der Baufenster. Dieser neue Bebauungsplan muss dann auch noch einmal öffentlich ausgelegt werden. Dies soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 erfolgen — gleichzeitig mit dem Flächennutzungsplan. Beide Verfahren werden dann im sogenannten Parallelverfahren zu Ende geführt.

Planungsamtsleiter Heinz-Peter Cox geht davon aus, dass das Baurecht, wenn es die Zustimmungen gibt, dann Ende 2018/Anfang 2019 steht. Im nächsten Frühjahr würde man dann mit der Erschließung und der Vermarktung beginnen können.

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