Möhlenring-Attacke: Berufung ist abgewiesen

Landgericht hält die dreieinhalb Jahre Haft für Stefan K. für rechtskräftig. Jetzt steht noch eine weitere Revision an.

Kempen. Im Verfahren gegen einen 52-jährigen Kempener, der im Februar 2011 eine Frau am Möhlenring zusammengeschlagen hatte, hat das Landgericht Krefeld die Berufung des Angeklagten abgewiesen.

Das bestätigte am Dienstag der stellvertretende Sprecher des Landgerichtes, Uwe Lambrecht, auf Anfrage der WZ: „Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes von Oktober 2011 wurde am 12. Januar abgewiesen.“

Aus Sicht des Landgerichtes ist das Urteil — drei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung — damit rechtskräftig. „Vom Verteidiger des 52-Jährigen wurden allerdings weitere Rechtsmittel eingelegt“, so Lambrecht. Es sei ein Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf angestrengt worden.

„In diesem Verfahren kann das Urteil aber nur noch auf Rechtsfehler überprüft werden“, sagte Lambrecht. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren werden Tatsachen und Beweise also nicht mehr geprüft. „In der Regel hat ein Revisionsverfahren geringere Erfolgschancen als eine Berufung“, sagte der Gerichtssprecher.

Bis der 52-Jährige aber seine Strafe antreten wird, dauert es noch. „Das Verfahren am OLG kann schon einige Monate dauern“, ergänzte Uwe Lambrecht. Die Staatsanwaltschaft Krefeld bestätigte am Dienstag gegenüber der WZ, dass Stefan K. bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens auf freiem Fuß bleibt.

Nach dem Urteil im Oktober sah die Richterin keine Anhaltspunkte für eine sofortige Vollstreckung des Haftbefehls: Beim Angeklagten bestünde keine Verdunkelungs-, Wiederholungs- oder Fluchtgefahr.

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