Messerstecher muss in die Psychiatrie

Der Hinsbecker Wilhelm B. wurde für schuldunfähig erklärt. Der 41-Jährige hatte mehrfach auf seine Ex-Frau eingestochen.

Hinsbeck/Krefeld. "Die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus wird angeordnet." Dies verkündete gestern der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts gegen den 41-jährigen Wilhelm B. (Namen von der Redaktion geändert) aus Hinsbeck.

Der ehemalige Inhaber einer Gärtnerei und Vater von zwei Kindern (zehn und zwölf Jahre) hatte am 13.Juni 2006 gegen 20Uhr auf einem Feldweg, der von der Bundesstraße509 auf die Karstraße führt, mehrfach auf seine geschiedene Ehefrau mit den Worten "Du hast mich umgebracht, jetzt bringe ich Dich um" eingestochen. Dazu hatte er sich mit einem Fleischermesser, Klingenlänge 14 Zentimeter, bewaffnet.

Das Opfer konnte die Angriffe lautschreiend mit Hilfe seiner Walking-Stöcke abwehren, erlitt aber eine Stichwunde an der linken Ringfingerkuppe. Infolge der Gegenwehr ließ der Beschuldigte von ihr ab und flüchtete.

Noch am Tatabend konnte er festgenommen werden. Die gefährliche Körperverletzung gab er zu. Nach ärztlicher Untersuchung kam B. in eine Fachklinik in Süchteln, aus der er gestern nach Krefeld gebracht wurde.

Der medizinische Gutachter Dr. Ernst Albrecht, Chefarzt der Rheinischen Kliniken in Süchteln, untersuchte den Beschuldigten und kam zu dem Ergebnis, dass er unter einer paranoiden Schizophrenie leide und "bis heute nicht in der Lage ist, das Unrecht seines Handelns einzusehen". Bei der Untersuchung habe ihm Wilhelm B. gesagt, seine Ex-Frau wolle ein geiles Mädchen aus ihm machen und habe ihm dazu weibliche Hormone ins Essen und Getränke getan. Albrecht: "20 Weiber aus dem Umkreis hätten für seine Frau Antibaby-Pillen gesammelt, die diese dann mit einem Mörser zerrieben hat und das entstandene Pulver unter Kaffee und Milch gemixt."

Die Wahnvorstellungen begannen 2001 und steigerten sich zusätzlich noch in Krankheiten wie Aids und Krebs. "Einmal habe er geduscht und dabei weibliche Gefühle und Form an sich festgestellt. Seine Ex-Frau wollte ihn impotent machen", berichtete der Gutachter von einem Gespräch mit dem Gärtner.

Über seinen Anwalt ließ der Beschuldigte erklären, dass er seine Ex-Frau nicht umbringen konnte,,weil er zu weich sei". Für den nicht vorbestraften Beschuldigten konnte der Mediziner eine Wiederholungsgefahr nicht ausschließen. Am Tatabend sei seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben gewesen, Wilhelm B. habe also im Zustand strafrechtlicher Schuldunfähigkeit gehandelt.

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