„Mauli’s“-Streit landet vor Gericht

Wirt Christoph Wefers geht gegen die Verfügung vor, nach der er seine Kneipe um 1 Uhr schließen muss.

„Mauli’s“-Streit landet vor Gericht
Foto: Kurt Lübke

Kempen. Der Streit um nächtliche Ruhestörungen im Umfeld der Kneipe „Mauli’s“ hat ein Nachspiel vor Gericht. Auf Anfrage der WZ bestätigte Wirt Christoph Wefers am Donnerstag, dass er gegen die Verfügung seitens der Stadt Kempen Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hat. „Ich werde dagegen vorgehen“, so Wefers. Es geht um eine sogenannte Verlängerung der Sperrzeit. Die Stadt hatte Wefers mitgeteilt, dass er seine Gaststätte zwischen 1 und 6 Uhr nachts schließen muss (die WZ berichtete). Im Normalfall sieht der Gesetzgeber eine Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr vor.

Nach Ansicht von mehreren Anwohnern der Peterstraße ist dieser Normalfall beim „Mauli’s“ nicht gegeben. Wegen Ruhestörungen gab es mehrere Beschwerden beim Ordnungsamt. Nach einer Lärmmessung vor der Gaststätte kam die Verwaltung zum Ergebnis, dass es zu laut ist. Die Konsequenz: Seit Anfang Dezember muss Wefers um 1 Uhr seine Gäste nach Hause schicken.

Für den Wirt ist das nach eigenen Angaben ein harter Schlag: Wie befürchtet, habe er „deutliche Umsatzeinbußen“ hinnehmen müssen. „Ich habe am Wochenende etwa 40 Prozent weniger“, so Wefers. Regelmäßig müssten 40 bis 50 Gäste seine Kneipe zur Sperrzeit verlassen. Weil seine Existenz auf dem Spiel stehe, sieht sich Wefers zu dem juristischen Schritt gezwungen.

Zudem führt der Wirt an, dass seine Kneipe nicht alleine für die möglichen Lärmbelästigungen auf der Peterstraße verantwortlich sei. „Die Straße hat mehrere Kneipen. Da ist viel los. Und Leute, die zu später Stunde über die Straße gehen, sind nicht immer leise“, sagt Wefers.

Inklusive der Pizzeria „Al Capone“ und dem Döner-Laden „Güney“ gibt es entlang der Peterstraße mehr als zehn gastronomische Betriebe. Aus Sicht von Wefers sind die Beschwerden nicht nur auf einen einzigen Betrieb zurückzuführen. Ordnungsamtsleiter Ulrich Eckerleben hatte im Dezember gegenüber der WZ erklärt, dass es über die anderen Lokale keine Beschwerden wegen nächtlichen Lärms gebe.

Eine etwas andere Sicht hatte am Donnerstag Hans Ferber, Erster Beigeordneter, im Gespräch mit der WZ: „Fast zu jedem gastronomischen Betrieb gibt es ’mal eine Beschwerde.“ Das Ordnungsamt werde dann von Fall zu Fall tätig. „Bei einer Anzeige wegen Ruhestörung wird vor Ort überprüft, ob das der Wahrheit entspricht“, so Ferber. „Sollte es so sein, wird der betreffende Wirt ermahnt.“ In der Regel reichten laut Ferber Hinweise und Gespräche mit den Wirten in der Vergangenheit aus — auch bei anderen Beschwerden an der Peterstraße.

Falls eine Ermahnung nicht fruchtet, gebe es weitere Mittel: zum Beispiel ein Bußgeld. „Und in der Folge eben auch die Verlängerung der Sperrzeit — wie im Fall des Mauli’s“, sagt Ferber. Als letzte Konsequenz kann eine Kommune einem Betreiber auch die Konzession entziehen.

Bei Fragen der Ruhestörung in der Altstadt sitzt die Stadt Kempen nach Angaben des Beigeordneten „zwischen den Stühlen“. Das Ordnungsamt berücksichtige die Interessen der vielen Gaststätten in Kempen. „Wir müssen aber auch die Rechte der Anwohner schützen“, so Ferber.

Mit Blick auf die Klage von Christoph Wefers sagte Ferber, dass sich nichts am Vorgehen der Stadt ändern wird: „Klage einzureichen, ist das gute Recht eines Gastronomen. Wir werden das Verfahren aber so weiter durchführen.“ Deshalb komme auch eine „Aussetzung der Vollziehung“ nicht infrage. Nach Angaben der Verwaltung hatte Wefers beantragt, die Verlängerung der Sperrzeit während des laufenden Verfahrens vor Gericht auszusetzen. „Das werden wir nicht tun“, so Ferber. Somit bleibt es dabei: Die Wefers-Gäste müssen um 1 Uhr das „Mauli’s“ verlassen.

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