Über Impfstoffe, freie Termine und die Zahl der akut Infizierten Kreis: Sofortiger Impfstopp mit AstraZeneca

Kreis Viersen · Alle Personen, die in den nächsten Tagen im Impfzentrum des Kreises mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden sollten, erhalten ersatzweise den Wirkstoff von BioNTech/Pfizer, so die Info am Dienstagabend.

 Aktueller Hinweis vorweg: Der Kreis Viersen hat am Dienstagabend, 18 Uhr, mit sofortiger Wirkung die Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca gestoppt. Nach einem aktuellen Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) werde der Wirkstoff zunächst nur noch bei Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen.

„Alle Personen, die in den nächsten Tagen im Impfzentrum des Kreises mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden sollten, erhalten ersatzweise den Wirkstoff von BioNTech/ Pfizer.“ Das Land NRW werde die entsprechende Impfstoffmenge ausliefern. Somit bleiben alle geplanten Impftermine bestehen. 

Die Zahl der akut Infizierten im Kreis Viersen ist leicht zurückgegangen – von 463 am Montag auf 434 registrierte Fälle am Dienstag. Apropos Dienstag: In die Statistik des 30. März fließen 24 neue Infektionen mit dem Corona-Virus ein. Der Inzidenzwert (Zahl der neuen bestätigten Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) liegt nun bei 107. Ein Blick auf die Mutationen: 44 Personen sind akut mit der südafrikanischen, 220 mit der englischen Variante des Corona-Virus infiziert. Insgesamt befinden sich kreisweit 894 Kontaktpersonen in Quarantäne.

20 Menschen werden stationär in den Krankenhäusern behandelt. Drei Patienten liegen auf Intensivstationen, vier werden werden beatmet.

In Grefrath steigt die Zahl der akut Inifzierten leicht von 37 auf 39. In Kempen sinkt sie von 79 auf 69 Personen. Auch Tönisvorst hat mit 51 akut Infizierten zehn Fälle weniger als am Vortag. In Willich ist die Zahl gestiegen, von 35 auf 44. Die meisten zurzeit Infizierten zählt die Kreisstadt Viersen mit 104.

Außerdem macht der Kreis darauf aufmerksam: Bis zum Impfstart in den Hausarztpraxen am 6. April dürfen vorhandene Impfkapazitäten an Personen mit einer Vorerkrankung vergeben werden. Dies betrifft 70 000 Menschen im Kreis. Es steht aber nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Daher vergibt der Kreis freie Termine nach einem Zufallsprinzip. Über die Aufnahme in das Zufallsverfahren entscheidet der Kreis auf Basis der Impfverordnung und einem entsprechenden Attest des Arztes. Personen, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt sind, können über ihren Hausarzt einen Antrag stellen. Freie Impftermine werden tagesaktuell vergeben.

Seit dem 20. März können laut Kreis Menschen mit dem Pflegegrad vier und fünf sowie zwei ihrer engsten Kontaktpersonen häuslich geimpft werden können. Betroffene könnten sich bei ihren Hausärzten melden.

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