Anreiz für Landwirte im Kreis Viersen Streuobstwiesen: Förderung wächst

Kreis Viersen · Landwirte, die Obstbaumwiesen erhalten und pflegen oder Blühstreifen anlegen, können sich ab 2023 auf eine deutlich höhere Förderung freuen. Antrag bis 30. Juni.

 Streuobstwiesen sind ein wichtiger ökologischer Lebensraum.

Streuobstwiesen sind ein wichtiger ökologischer Lebensraum.

Foto: Kreis Viersen

(tre) Blühstreifen und Streuobstwiesen haben einen enormen ökologischen Wert. Sie dienen als Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger und bieten ihnen nahe der Streuobstwiesen auch noch gesundes Obst oftmals alter Sorten. Die Bäume sind Schatten- und Sauerstoffspender und grünen Ortschaften ein. Obstwiesen befinden sich von alters her noch an etlichen Hofstellen. Meist aber sind die Kronen der hochstämmigen Bäume überaltert und pflegebedürftig. Der Obstertrag ist unregelmäßig und entsprechend gering. Die Bestände weisen zudem viele Lücken auf, weil umgefallene Bäume oftmals aus Zeit- oder Kostengründen nicht ersetzt werden. Verschwindet eine Obstwiese auf diesem Weg nach und nach, kommt es selten zur Anlage einer neuen Streuobstwiese. Damit geht wertvolle Natur verloren.

Damit sich Streuobst wieder lohnt, werden Erhalt und Pflege von Obstwiesen neben der Anlage von Blühstreifen mit öffentlichen Geldern gefördert. Das Förderprogramm Vertragsnaturschutz finanziert seine Prämien aus Anteilen von EU und Land. Im Vertragsnaturschutz erhalten Landwirte jährliche Ausgleichsbeträge für vorab vereinbarte Pflegemaßnahmen. Dazu gehören Auslichtungs- und Erhaltungsschnitte der Kronen und die Nachpflanzung von jungen Obstbaum-Hochstämmen.

Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde

Die Prämiensätze wurden jetzt deutlich erhöht. Der Fördersatz je Hektar und Jahr lag bisher bei 1045 Euro. Mit dem kommenden Jahr steigt er auf 1520 Euro je Hektar. Innerhalb eines Bewirtschaftungszeitraumes von fünf Jahren sind damit bis zu 100 Euro je Baum förderfähig. Auch die extensive Unternutzung des Grünlandes einer Obstwiese wird bezuschusst.

Auch hier klettern die Prämien nach oben und zwar von 150 Euro auf jetzt 260 Euro je Hektar und Jahr. Der Kreis Viersen und der Koordinierungsausschuss Obstwiesen in NRW machen sich für den Einstieg in den Streuobstwiesenschutz bei der örtlichen Landwirtschaft und weiteren Besitzern von Streuobstwieseflächen stark. Wer einsteigen möchte, kann sich von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen beraten lassen und einen entsprechenden Antrag für eine gemeinsame Vereinbarung im Vertragsnaturschutz stellen. Möglich ist dies bis zum 30. Juni 2022.

Der Vertragsbeginn ist das Jahr 2023, die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Weitere Prämien im Vertragsnaturschutz sind ebenfalls deutlich angehoben.

Für einen Extensivacker oder den Ernteverzicht im Getreide werden ab 2023 jährlich pro Hektar 1500 bis zu 2240 Euro gezahlt. Für einen mehrjährigen Blühstreifen kann es im Jahr der Einsaat bis zu 2280 Euro, danach bis zu 1530 Euro pro Hektar und Jahr geben. Kontaktaufnahme: Untere Naturschutzbehörde, Albert Erkens, Telefon 02162 391328, oder als E-Mail an:

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