Geflügelhalter sollten sich auf Stallpflicht vorbereiten : Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen
Kreis Viersen Für die Bevölkerung besteht nach Angaben des Kreises keine akute Gefahr. Tote Wasservögel sollten nicht angefasst, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden.
(biro) Nachdem am Königshüttesee in Kempen am Montag, 13. März, 19 tote Möwen gefunden wurden, liegen jetzt die Ergebnisse der Untersuchung im Friedrich-Loeffler-Institut vor: Alle Tiere waren mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert. Auch bei einer am Montag, 20. März, in Viersen-Süchteln tot aufgefundenen Möwe konnte das H5-Virus nachgewiesen werden.
„Das Ergebnis zeigt, dass der Geflügelpest-Erreger H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland stark verbreitet ist“, teilte Carina Driehsen, Leiterin des Veterinäramts des Kreises Viersen, am Freitag mit: „Wir haben unsere Kontrollmaßnahmen ausgeweitet und sind in engem Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv). Falls nötig, können wir schnell reagieren und Schutzmaßnahmen einleiten.“
Der Kreis Viersen rät weiterhin zur Vorsicht und zur Meldung von Fällen. Eine akute Gefahr für die Bevölkerung bestehe nicht, hieß es am Freitag vom Kreis. Ein sehr enger Kontakt zu infizierten Vögeln könne unter Umständen zu einer Übertragung des Virus auf den Menschen führen. Geflügelfleisch könne weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Tote Wasservögel sollten nicht angefasst werden. Um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern, können tote Vögel unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinäramt gemeldet werden unter Telefon 02162 391309.