Dezentrale Lösung für Corona-Schnelltests : In 15 Minuten zum Testergebnis im Kreis Viersen
Kreis Viersen Der Kreis Viersen setzt bei den Corona-Schnelltests auf eine dezentrale Lösung. Je mehr Tests am Tag möglich, desto besser. Aber es hapert noch ein wenig an der Umsetzung.
Corona-Schnelltests sind neben den Impfungen das Gebot der Stunde zur Eindämmung der Pandemie. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer am Sonntag, 7. März, an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ebenfalls am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in NRW erlassen. Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, seit Montag, 8. März, auch die neuen, kostenlosen Schnelltests für Bürger anbieten und abrechnen können.
„Die Politik war schneller als wir“, sagt Dr. Arndt Berson, der in seiner Tätigkeit als Kempener Hausarzt, Leiter des Testzentrums in Kempen und Federführer bei der Impfkampagne des Kreises gleich mehrfach von der Aufgabenerfüllung betroffen ist. Eine so kurzfristige Umstellung zum Beispiel des Testzentrums (CUZ), das in Kempen mit zwei eingerichteten Containern betrieben wird, sei nur schwer umsetzbar. „Es muss abgeklärt werden, wie das Ganze räumlich und personell so umgesetzt werden kann, dass wir weiterhin die Sicherheit aller gewährleisten können.“ Sprich, es müssen nach wie vor die Abstände eingehalten werden können und keine langen Schlangen entstehen. „Auch bei einem Schnelltest dauert es 15 bis 20 Minuten bis das Ergebnis sichtbar ist. So lange müssen die Menschen dann vor Ort warten. Zudem müssen die Daten vorher von einem Mitarbeiter aufgenommen werden und im Anschluss sollte der zu Testende auch eine Bescheinigung über das Ergebnis erhalten“, erklärt Berson. All dies zu berücksichtigen, lässt für ihn keine andere Möglichkeit zu, als auch die Schnelltests über eine vorherige Terminvereinbarung zu organisieren. Die wiederum muss natürlich auch geplant werden. Im Testzentrum könne man sicherlich die ohnehin vorhandene digitale Anmeldung nutzen, aber wie kann das in Arztpraxen oder Apotheken aussehen? „Wir werden definitiv nicht die Möglichkeit haben – zeitlich, wie auch personell – Anmeldungen über das Telefon entgegenzunehmen“, sagt Olaf Orthen, der in Kempen die Thomas-Apotheke, die Bärenapotheke am E-Center und die Apotheke im Arnoldhaus betreibt. Für seine Apotheken sieht er die organisatorische Lösung in der App „DoctorBox“, die wie eine digitale Gesundheitskarte funktioniert und mit der sowohl der Termin gebucht, als auch das Test-Ergebnis abgerufen werden kann. Räumlich plant Orthen ein Zelt vor der Thomasapotheke aufzustellen. Und zwei bis drei Mitarbeiter mit entsprechender Schutzkleidung für die Schnelltests und die Organisation wie Datenaufnahme und dergleichen abzustellen.
Der Wille mitzuhelfen, reicht allerdings nicht. Die neue Coronavirus-Testverordnung definiert in einer Anlage die Mindestanforderungen an Teststellen zur Anwendung von Antigen-Schnelltests. Alice von Laguna, Besitzerin der Hubertus-Apotheke in Grefrath, erfüllt die zum Beispiel nicht. „Meine Räumlichkeiten sind nicht groß genug, um den vorgeschriebenen Testbereich und einen zusätzlich davon getrennten Wartebereich mit Mindestabständen einzurichten.“ Sie hätte gerne mitgemacht, aber ebenso würden ihr die personellen Kapazitäten fehlen, um das Ganze zu stemmen.
Bei alledem nicht zu vergessen, erinnert Dr. Arndt Berson: Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, muss „eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen.“ So heißt es auch seitens des Gesundheitsministeriums. Gegebenenfalls muss dafür dann eine andere Teststelle aufgesucht werden.
Schnelltests werden nicht
„mal eben“ möglich gemacht
Im Gespräch mit den Ärzten und Apothekern wird schnell deutlich, welch hoher logistischer Planungsaufwand mit dem Versprechen der Bundesregierung – jedem Bürger steht ein kostenloser Selbsttest pro Woche zu – einhergeht. Die Beschaffung der Schnelltests seien ein eher untergeordnetes Problem, wenn überhaupt. Aktuell stünden zwar noch nicht ausreichend zur Verfügung, „also 100 Testungen am Tag könnten wir jetzt nicht durchführen“, so Dr. Berson, aber die zeitnahe Lieferung wäre bestimmt möglich. „Für uns ist das seit einem guten halben Jahr kein Problem mehr. Wir beziehen die Schnelltests über einen Großhandel“, sagt Olaf Orthen. Für den Apotheker stellt sich eher die Frage, wie die Bezahlung funktionieren soll. Mit den angesetzten 18 Euro pro Schnelltest käme man grade so hin. „Ob die mit oder ohne Umsatzsteuer gelten, konnte mir aber noch keiner beantworten.“