Kommunalwahl : Kreis Viersen: Den Städten gehen die Wahllokale aus
Kreis Viersen Wegen der Corona-Einschränkungen darf wohl in Kitas oder Altenheimen nicht gewählt werden – es könnte zu Veränderungen der Bezirke kommen. In Kempen, Grefrath, Willich und Tönisvorst wird am Plan B gefeilt.
Seniorenheim St. Peter-Stift, Kindertagesstätte Spatzennest, Grundschule Tönisberg und Kindergarten Bärenstark in St. Hubert – schon dieser Auszug aus der Liste der Kempener Wahllokale macht deutlich, dass die Stadt bei der Durchführung der Kommunalwahl am 13. September vor einem Problem stehen könnte. In Kempen und allen anderen Kommunen NRWs macht man sich derzeit Gedanken, wo denn eigentlich gewählt werden kann. Denn wegen der Corona-Pandemie dürfen diverse Einrichtungen derzeit nur äußerst eingeschränkt betreten werden. So müssen Eltern ihre Kinder, die schon in die Kita dürfen, an der Tür abgeben. Und insbesondere in Seniorenheimen gelten besondere Vorschriften für Besucher, wenn die Pflegeeinrichtungen denn überhaupt schon wieder geöffnet sind.
Zu einem weiteren Problem könnte es bei der Suche nach Wahlhelfern kommen. Wegen eines bestehenden Ansteckungsrisikos dürften viele auf eine Aufgabe, die im Kontakt mit vielen Menschen ausgeführt werden muss, verzichten wollen.
Auf Landesebene macht sich die Politik daher Gedanken, was mit Blick auf den Wahltermin zu tun ist. Und nun gibt es einen konkreten Gesetzesentwurf von CDU, SPD und FDP, der am Mittwoch im Landtag behandelt werden soll. Darin heißt es, dass eine Veränderung der Stimmbezirke in Betracht gezogen werden sollte. „Die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken wird von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt, so dass die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren“, so der Lösungsvorschlag der drei Landtagsfraktionen.
„Wegen eines bei andauernder Corona-Pandemie zu erwartenden signifikant höheren Briefwähleranteils würden weniger Urnenwahlräume voraussichtlich nicht zu einem Wählerandrang führen, der dem Infektionsschutz zuwiderliefe“, heißt es weiter in dem Gesetzesentwurf. Gegebenenfalls könne der Zutritt zu den Wahlräumen reguliert werden. Ferner müssten in den Wahllokalen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden (Sicherstellung der Mindestabstände, Vorschriften zur Desinfektion etc.).
Ein zweiter Schwerpunkt der Gedanken der Landespolitik liegt auf kleineren Parteien und Wählergemeinschaften. Insbesondere diese haben es schwer, die entsprechenden Wahlvorschriften in diesem Jahr zu erfüllen. Erklärt am Beispiel der neu gegründeten Grefrather Wählergemeinschaft GOVM. Diese müsste laut Gesetz zunächst eine Liste mit Unterstützerunterschriften liefern, um überhaupt bei der Wahl antreten zu dürfen. Diese Zahl orientiert sich an der Zahl der Einwohner in der Gemeinde. Wegen der Corona-Einschränkungen konnte GOVM bislang keine Aktionen durchführen, um diese Unterschriften beizubringen. Ginge es nach dem bestehenden Wahlgesetz, müsste GOVM etwa 170 Grefrather auf der Unterschriftenliste haben. Um eine Erleichterung zu schaffen, schlagen CDU, SPD und FDP in NRW vor, dass die erforderliche Zahl auf „60 Prozent der ansonsten vorgesehenen Anzahl abgesenkt wird“.