Einzelhandelskonzept Kempen: Schärfere Regeln für Fabrikverkäufe

Kempen · Die Stadt Kempen will Angebote des Einzelhandels in den Gewerbegebieten einschränken. So steht es im neuen Zentrenkonzept. Die Innenstadt soll geschützt werden.

 Was aus dem Fabrikverkauf an der Arnoldstraße wird, wenn De Beukelaer nicht mehr in Kempen produziert, ist noch offen.

Was aus dem Fabrikverkauf an der Arnoldstraße wird, wenn De Beukelaer nicht mehr in Kempen produziert, ist noch offen.

Foto: WZ/Tobias Klingen

Seit Februar 2018 ist die Novellierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Kempen ein Thema. Nachdem ein Gutacherbüro mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes beauftragt worden war, folgten Arbeitskreise mit Vertretern von Politik, Regionalplanung, IHK, Einzelhandelsverband, Werberingen und dem Unternehmerkreis Kempen (UKK). Nun liegen Ergebnisse auf dem Tisch. Und die haben es in sich.

Vor allem die Gewerbetreibenden, die in den Industriegebieten sogenannte Fabrikverkäufe betreiben, werden die politische Debatte der nächsten Wochen aufmerksam verfolgen. Denn diese sogenannten „Fabrikverkäufe und Annexhandel“ sollen eingeschränkt werden. Das geht aus der Vorlage für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz (UPK) am 23. September hervor.

„Kerzen und Kekse können in der Innenstadt verkauft werden“

„Es war in Kempen immer schon städtebauliches Ziel, den Einzelhandel in den Zentren zu konzentrieren. Dieser Ansatz muss vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen noch verschärft werden“, heißt es in der Vorlage, die Auszüge des Konzeptes beinhaltet. Mit den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem der Rückgang der Ladenlokale in Innenstadt-Lagen und die stetig wachsende Konkurrenz im Online-Handel gemeint. „Einzelhandel außerhalb der Zentren muss noch stärker als bisher verhindert werden. Das trifft vor allem den Einzelhandel in den Gewerbegebieten, durch noch stärkere Beschränkung des Fabrikverkaufs/Annexhandels. Es ist nicht einsehbar, dass Kerzen, Kekse und andere Süßwaren nicht über eigene Läden in der Innenstadt vertrieben werden können. Andere Städte zeigen, dass es geht“, so die deutlichen Worte in der Verwaltungsvorlage.

Angesprochen fühlen dürfen sich womöglich Unternehmen wie Kerzen Engels, Nappo oder Griesson-de Beukelaer. Für die Fabrikverkäufe von Engels oder Nappo dürfte ein Bestandsschutz gelten. Schließlich ist das neue Einzelhandelskonzept noch nicht in Kraft. Aber schon bei möglichen baulichen Veränderungen könnte es Probleme mit dem neuen Zentrenkonzept geben.

Bei de Beukelaer könnte eine Debatte dieser Art schon bald beginnen. Bekanntlich wird das Unternehmen sein Werk an der Arnoldstraße schließen. 2020 wird die Produktion nach Thüringen verlagert. Bislang hatte das Unternehmen aber vor, in Kempen mit einem Fabrikverkauf zu bleiben. Sollte das neue Zentrenkonzept beschlossen werden, dürfte de Beukelaer das Vorhaben in einem Gewerbegebiet nicht mehr realisieren können. Da bliebe nur ein Ladenlokal in der Innenstadt.

Im Zusammenhang mit der Novellierung in Sachen Fabrikverkauf spricht die Verwaltung von der „deutlichsten Veränderung gegenüber den bisherigen Fassungen aus den Jahren 1995 und 2005“. „Die Strategie der Konzentration des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die Stadt- und Ortszentren wird verschärft. Wie bisher betrifft dies alle Geschäfte, unabhängig von ihrer Größe.“

Genaue Standort-Festlegung für Discounter und Vollsortimenter

Das neue Konzept verfolgt zudem ein weiteres „Oberziel“: die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung im ganzen Stadtgebiet. Diese soll möglichst flächendeckend erfolgen, weshalb kleine Läden der Nahversorgung überall in den Baugebieten zulässig sein sollen. „Aber es braucht eben auch starke Einzelhandels-Standorte mit großen attraktiven Märkten, um die Kaufkraft in Kempen zu halten und um (lange) Wege zu attraktiveren Nahversorgungszentren außerhalb des Stadtgebietes zu vermeiden.“ Dazu soll ein Standortkonzept für die Nahversorgung in Kempen entwickelt werden. Konkret geht es darum, dass Vollsortimenter und Discounter ab einer gewissen Größe außerhalb der Baugebiete und der Zentren angesiedelt werden sollen. Kleinere Nahversorger wie Bäckereien, Metzgereien und Apotheken bleiben in allen Flächen zulässig.

Als Hauptstandorte der klassischen Nahversorgung bezeichnet auch das neue Konzept die Bereiche Hessenring (Edeka und Aldi) sowie Kleinbahnstraße (Rewe, Trinkgut, Lidl). Vor allem die Kleinbahnstraße wird als „besonderer Nahversorgungsstandort“ ausgewiesen, weil dieser Entwicklungspotenzial habe. „Mit dieser Zielsetzung unvereinbar“ ist laut Stadt der Elektronikhandel Medimax. Dieser genieße allerdings Bestandsschutz. Der Händler soll aber keine weiteren Entwicklungspotenziale bekommen.

Mit Blick auf die Nahversorgung in künftigen Wohngebieten will die Stadt auch weiterhin kleinere Standorte ausweisen. Will heißen, dass auch im Kempener Westen eine Fläche für einen Lebensmittelladen möglich ist. Vergleichbar mit den Penny-Standorten im Süden sowie in der Neuen Stadt. Dort gibt es zudem noch einen Netto-Markt. Dabei ist die Rede von Ladengrößen um 800 Quadratmeter (Verkaufsfläche).

Wie bereits erwähnt, waren an der Entwicklung des neuen Konzeptes mehrere Akteure beteiligt. Nach Angaben der Stadt Kempen konnte bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises eine „weitgehende Übereinstimmung mit den zentralen Aussagen des Konzeptes festgestellt werden“. Ein Vertreter des beauftragten Büros GMA wird das Gutachten nun in der UPK-Sitzung am 23. September vorstellen. Danach soll das neue Konzept einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Nach Auswertung der Anregungen und Bedenken erfolgt eine erneute Beratung und letztlich ein Beschluss im Fachausschuss. Letztlich soll der Stadtrat eine verbindliche Grundlage für das künftige Verwaltungshandeln beschließen. Die Sitzung des UPK-Ausschusses ist am 23. September ab 18 Uhr im Rathaus. Weitere Informationen zu den Ausschuss-Unterlagen gibt es im Internet:

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