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Kempen: Rat beschließt drittes beitragsfreies Kita-Jahr

Neue Regelung ab 1. August : Kempen stellt weiteres Kita-Jahr beitragsfrei

Die Stadt will Eltern mit Kindern in Kita, OGS und Tagespflege entlasten. Was sich zum 1. August ändert.

. (biro) Die Stadt Kempen will Eltern mit Kindern, die eine Kita besuchen, im Offenen Ganztag (OGS) oder in Kindertagespflege betreut werden, weiter entlasten. Bislang ist schon das letzte und das vorletzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei, mit der Anpassung der Elternbeitragssatzung sind nun auch für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres keine Kita-Beiträge mehr zu zahlen. Das hat der Stadtrat am Dienstagabend beschlossen. Nach der neuen Regelung ist die Kita-Betreuung für ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ab dem Monat des Geburtstags grundsätzlich beitragsfrei. Die Änderung greift zum 1. August.

Damit zieht Kempen eine Regelung vor, die nach der Koalitionsvereinbarung der schwarz-grünen Landesregierung ohnehin kommen soll: Das Land will, dass auch das dritte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei wird; das Land würde auch dafür den Kommunen die entstehenden Betreuungskosten erstatten.

Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen. So hat die Stadtverwaltung die Zahl der Einkommensgruppen deutlich reduziert, was weniger Verwaltungspersonal für die Beitragserhebung binden soll. Zudem hat die Verwaltung die Regelungen für Geschwisterkinder nun so formuliert, dass sie rechtssicher sein sollen, um Streitigkeiten mit Eltern künftig zu vermeiden und auch hier eine finanzielle Entlastung für Mehrkindfamilien zu schaffen. Heißt: Haben Eltern mehrere Kinder gleichzeitig in Kita, OGS oder Tagespflege, wird nur für das erste, also das älteste, Kind der Eltern der volle Beitrag erhoben – es sei denn, es befindet sich in der beitragsfreien Kita-Zeit. Für das zweite Kind der Eltern reduziert sich der Beitrag auf 50 Prozent. Für jedes weitere Kind, das über die zwei bereits betreuten Kinder hinausgeht, sind Kita, OGS oder Tagespflege beitragsfrei. Wechselt das erste Kind aufgrund seines Alters in die beitragsfreie Kita-Zeit, sind für das zweite Kind 50 Prozent des Beitrags zu zahlen. Und wenn das zweite Kind in die beitragsfreie Kita-Zeit wechselt, müssen Eltern eines Kindes, das schon in der OGS ist, dort auch nicht den vollen OGS-Satz zahlen, sondern nur die Hälfte. Neu auch: Die Randzeitenbetreuung wird nach den tatsächlich gebuchten Stunden berechnet.

Mit den neuen Regelungen zeigte sich die Politik nun vollauf zufrieden, nachdem die Verwaltung nach der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses an den Formulierungen noch einmal hatte feilen müssen. Mit dem Beschluss schaffe man „eine spürbare, langfristige Entlastung für die Eltern in unserer Stadt“, so Sozialdezernent Bennet Gielen. Mit Blick auf den errungenen Konsens sprach Janek Straeten (Grüne) von einem „politischen Arbeitssieg“.

(biro)