Altstadt in Kempen Händler erhalten neue Werbemöglichkeiten

Kempen · Einzelhändler können vor ihrer kompletten Geschäftsfront Kundenstopper aufstellen. Parkscheinautomaten werden getauscht.

 Ab 1. Juli dürfen Einzelhändler in Kempen vor der gesamten Front ihrer Geschäfte Werbeanlagen aufstellen.

Ab 1. Juli dürfen Einzelhändler in Kempen vor der gesamten Front ihrer Geschäfte Werbeanlagen aufstellen.

Foto: Marc Schütz

(hgs) Recht zügig arbeiteten die Mitglieder des Ausschusses für Ordnung und Rettungswesen des Stadtrates Kempen ihr Sitzungsprogramm des öffentlichen Teils ab. Kämmerer Jörg Geulmann teilte mit, dass in Kempen alle elf Parkscheinautomaten ausgetauscht werden müssen, weil sich die Beleganforderungen mit Rechnungsbetrag und Steuersatz aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen ab 1. Januar ändern. Die Kosten betragen 60 000 Euro, die noch als überplanmäßige Ausgabe in den Haushalt aufgenommen werden müssen.

Abgestimmt wurde über zwei Anträge der Freien Wähler. Zunächst wollte die Partei die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie und Ladenlokale wegen der Corona-Pandemie für sechs Monate und eventuell noch länger aufheben. Dafür gab es im Ausschuss keine Mehrheit. Ordnungsamtsleiter Michael Steckel wies darauf hin, dass zum Beispiel für die Gastronomie die genutzten Außenflächen wegen der Pandemie immer noch auf der Bemessungsgrundlage von 2019 berechnet werden, obwohl einige Restaurants mittlerweile größere Flächen nutzen. Jörg Geulmann erklärte, dass nach Prüfung durch das Rechtsamt ein Gebührenverzicht unzulässig sei. Nur im Härtefall können Anträge auf Gebührenverzicht gestellt werden.

Neuer Leitfaden für
Veranstaltungen vorgestellt

Mit ihrem zweiten Antrag wollten die Freien Wähler die Sondernutzungsgebühren für Ladenlokale, die eigene Werbe- und Geschäftsschilder, Kundenstopper oder Aufsteller aufstellen, abschaffen. Das wurde ohne Wortmeldungen mehrheitlich abgelehnt. In diesem Zusammenhang wies der Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Herbst (CDU) auf die Satzungsänderung hin, die auf der Tagesordnung stand. Ab 1. Juli können zum Beispiel die Einzelhändler in der Fußgängerzone vor der gesamten Front ihrer Geschäfte innerhalb der sogenannten Ein-Meter-Freigrenze uneingeschränkt Werbeanlagen und Verkaufsständer oder auch Blumenkübel gebührenfrei aufstellen. Anträge müssen nicht gestellt werden. Die Satzungsänderung wurde ohne Gegenstimme beschlossen.

Das Ordnungsamt wollte im Ausschuss den neuen Leitfaden für Veranstaltungen vorstellen. „Wir haben es in den vergangenen drei Monaten leider nicht geschafft, das vollständig durchzuarbeiten. Wir hoffen, dass wir das in der nächsten Sitzung vorstellen können“, erklärte Michael Steckel. Der Text sei in Abstimmung mit der Pressesprecherin der Stadt fertig. Mit ein Grund für die Verzögerung ist die aktuelle Personalnot im Ordnungsamt. „Wir haben dort seit vier Wochen den vollen Corona-Einschlag, der auch noch anhält. Etwa die Hälfte des Personals fällt derzeit aus“, erklärte Jörg
Geulmann.

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