Planungsausschuss Kempen : Im Bereich Steinpfad und Mülgauweg kann nicht mehr gebaut werden
Kempen Für den Kempener Westen wird es keinen Architektenwettbewerb geben.
Mit der bereits beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Steinpfad/Mülgauweg möchte die Stadt Rechtsicherheit für das Gebiet rund um die Kleingartenanlage erlangen. Das etwa 15 Hektar große Gebiet zwischen Vorster- und St. Töniser Straße, Donkring sowie Dinkelberg- und Marienburgstraße soll weiter als grüne Lunge dienen und eine Bebauung ausschließen. Mit der einstimmigen Zustimmung der Mitglieder des Planungsausschusses für die Teilaufhebung des Bebauungsplans ist die Stadt nun einen Schritt weitergekommen.
Am Montagabend erläuterte Bettina von der Linde, Leiterin des Amts für Stadtplanung und Bauordnung, im St. Huberter Forum, warum die Stadt diesen Schritt gehen musste. Vor drei Jahren hatte man ein Bauvorhaben im westlichen Bereich, rückwärtig zur St. Töniser Straße, genehmigt, weil dort Baurecht bestand. Dann war aber ein anderer Investor an die Stadt herangetreten, der ebenfalls einen Neubau in der Gartensiedlung, dieses Mal am Mülgauweg errichten wollte. Die Stadt sagte Nein, der Bauherr zog vor Gericht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde abgewiesen, weil der Stadtrat im Dezember 2018 eine sogenannte Veränderungssperre erlassen hatte, bis planungsrechtlich die Gartensiedlung als Grünland festgeschrieben ist und dann dort keine Wohnbebauung mehr möglich ist. Das ist nun geschehen. Günter Solecki (ÖDP/Linke Fraktion) forderte vor der Abstimmung von der Verwaltung eine klare Aussage dazu ein, ob die illegal in der Kleingartensiedlung errichten Bauten damit legalisiert würden. Die Antwort vom Technischen Beigeordneten Torsten Schröder: „Die sind nicht legalisiert. Wenn wir würden wollten, müssten sie abgerissen werden.“
Einen „bunten Strauß mit Ideen“ wollte Solecki gebunden sehen. Und zwar von Architekten in einem Wettbewerb für das Baugebiet im Kempener Westen. Einen entsprechenden Antrag hatte die Fraktion gestellt. Wobei Solecki zugab, dass Teile der Forderungen darin bereits von den Grünen im Wahlkampf gestellt worden waren. In der Vorlage hatte die Verwaltung dem Antrag eine Absage erteilt. Dieser wurde von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich abgelehnt – bei drei Enthaltungen und einem Ja für den Wettbewerb von Solecki.