Planungsausschuss Kempen Im Bereich Steinpfad und Mülgauweg kann nicht mehr gebaut werden

Kempen · Für den Kempener Westen wird es keinen Architektenwettbewerb geben.

 Die kräftig gestrichelte Linie zeigt den Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Steinpfad/Mülgauweg.

Die kräftig gestrichelte Linie zeigt den Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Steinpfad/Mülgauweg.

Foto: Stadt Kempen

Mit der bereits beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Steinpfad/Mülgauweg möchte die Stadt Rechtsicherheit für das Gebiet rund um die Kleingartenanlage erlangen. Das etwa 15 Hektar große Gebiet zwischen Vorster- und St. Töniser Straße, Donkring sowie Dinkelberg- und Marienburgstraße soll weiter als grüne Lunge dienen und eine Bebauung ausschließen. Mit der einstimmigen Zustimmung der Mitglieder des Planungsausschusses für die Teilaufhebung des Bebauungsplans ist die Stadt nun einen Schritt weitergekommen.

Am Montagabend erläuterte Bettina von der Linde, Leiterin des Amts für Stadtplanung und Bauordnung, im St. Huberter Forum, warum die Stadt diesen Schritt gehen musste. Vor  drei Jahren hatte man ein Bauvorhaben im westlichen Bereich, rückwärtig zur St. Töniser Straße, genehmigt, weil dort Baurecht bestand. Dann war aber ein anderer Investor an die Stadt herangetreten, der ebenfalls einen Neubau in der Gartensiedlung, dieses Mal am Mülgauweg errichten wollte. Die Stadt sagte Nein, der Bauherr zog vor Gericht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde abgewiesen, weil der Stadtrat im Dezember 2018 eine sogenannte Veränderungssperre erlassen hatte, bis planungsrechtlich die Gartensiedlung als Grünland festgeschrieben ist und dann dort keine Wohnbebauung mehr möglich ist. Das ist nun geschehen. Günter Solecki (ÖDP/Linke Fraktion) forderte vor der Abstimmung von der Verwaltung eine klare Aussage dazu ein, ob die illegal in der Kleingartensiedlung errichten Bauten damit legalisiert würden. Die Antwort vom Technischen Beigeordneten Torsten Schröder: „Die sind nicht legalisiert. Wenn wir würden wollten, müssten sie abgerissen werden.“

Einen „bunten Strauß mit Ideen“ wollte Solecki gebunden sehen. Und zwar von Architekten in einem Wettbewerb für das Baugebiet im Kempener Westen. Einen entsprechenden Antrag hatte die Fraktion gestellt. Wobei Solecki zugab, dass Teile der Forderungen darin bereits von den Grünen im Wahlkampf gestellt worden waren. In der Vorlage hatte die Verwaltung dem Antrag eine Absage erteilt. Dieser wurde von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich abgelehnt – bei drei Enthaltungen und einem Ja für den Wettbewerb von Solecki.

Die Begründung der Verwaltung für ihre Ablehnung: Aufgrund der bisherigen Vorgehensweise und dem Fortschritt des Planungsbüros sei ein Architektenwettbewerb nicht zielführend. Das warf bei der Detlef Krahé (SPD) und Michael Rumphorst (Grüne) die Frage nach dem Planungsstand auf. Im September wolle die Verwaltung ein Bebauungskonzept im Ausschuss vorstellen, so Schröder. Der verdeutlichte, dass in der derzeitigen städtebaulichen Planungsphase ein Architekturwettbewerb nicht greifen würde. Dieser sei erst möglich, wenn man in die Detailplanungen, wie „Hochbauten oder Tiny Houses, Radwege oder Straße“ gehe. Und auch dann sei ein Wettbewerb nicht mehr nötig, da viele der Wünsche bereits in den „Work Flow“ eingeflossen seien und das beauftragte Planungsbüro diese auch mit aufnehmen würde. Von der Linde ergänzte, dass das Büro auch einen Blick von außen auf Kempen hätte, wie es sich Solecki wünschen würden. Dieser äußerte mehrmals die Befürchtung, dass der Kempener Westen eine Wiederauflage der bereits vorhandenen Baugebiete wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Eine Impfung von Zuchtstuten wird empfohlen
Der Equinen Herpesvirus sorgt für Unruhe bei den Pferdebesitzern. Der im Kreisgebiet betroffene Stall hat das Geschehen unter Kontrolle  Eine Impfung von Zuchtstuten wird empfohlen