Kempen: Freispruch für den Bar-Betreiber

Die Geschädigte ist spurlos verschwunden.

Kempen. Mit einem Freispruch auf Kosten des Staates kamen der 36-jährige Barbesitzer aus Kempen und seine 37-jährige Mitarbeiterin glimpflich davon. Immerhin lautete die Anklage vor dem Krefelder Schöffengericht: Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung.

Doch diese Anklage konnte nicht aufrechterhalten werden, weil die mutmaßlich Geschädigte nicht vor dem Schöffengericht in Krefeld erschien. Das Gericht hatte nichts unversucht gelassen, die junge Frau aus Rumänien ausfindig zu machen. Ohne Erfolg. So musste sich die Richterin auf die Vorlesung der polizeilichen Vernehmung beschränken.

Aus diesem Protokoll ging hervor, dass die allein erziehende Mutter mit dem Versprechen, in der Bundesrepublik als Babysitterin arbeiten zu können, nach Kempen gelockt wurde. Doch statt in einem Kinderzimmer habe sie sich in einer Kempener Bar wiedergefunden und sei zur Prostitution gezwungen worden.

Nach einem Monat sei ihr die Flucht gelungen. "Ich war ständig unter Kontrolle", hatte sie damals zu Protokoll gegeben: "Freiwillig war das nicht". Sie sei zwar nie konkret bedroht worden, beklagte aber das bedrohliche Auftreten des griechischen Bar-Besitzers und dessen rumänischer Mitarbeiterin.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten wiesen darauf hin, dass keine Möglichkeit bestehe, den Wahrheitsgehalt der Aussage zu überprüfen. Auch eine Hausdurchsuchung hätte keine Ergebnisse gebracht.

Die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch, dem schlossen sich die Anwälte an. Die Richterin verkündete das Urteil mit der Begründung: "Die Polizei-Vernehmung allein reicht nicht aus."

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