Von privat für privat Der Fahrrad-Flohmarkt ist zurück auf dem Buttermarkt

Kempen · Auf dem Buttermarkt in Kempen findet am Samstag, 25. März, ein Fahrrad-Flohmarkt statt. Rad-Besitzer können ihr gebrauchtes Rad dort ganz einfach verkaufen.

 Privatpersonen können beim Fahrrad-Flohmarkt gebrauchte Räder kaufen oder verkaufen.

Privatpersonen können beim Fahrrad-Flohmarkt gebrauchte Räder kaufen oder verkaufen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

(biro) Vor dem Start in die Radfahrsaison bieten die Stadt Kempen und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) wieder einen Fahrrad-Flohmarkt an. „Nach der corona-bedingten Zwangspause der letzten Jahre freuen wir uns, dass unsere Gebrauchträdermärkte in Kempen und Krefeld wieder möglich sind“, so der ADFC. Die Veranstaltung in Kempen findet in diesem Jahr zum 21. Mal statt. Der Fahrrad-Flohmarkt findet am Samstag, 25. März, auf dem Buttermarkt in der Kempener Altstadt statt.

Die Veranstaltung eignet sich für alle, die ein gebrauchtes Fahrrad kaufen möchte, und für alle, die ein gebrauchtes Fahrrad verkaufen möchten. Alle Räder können angeboten werden: Große und kleine Fahrräder, Hollandräder und sportliche Flitzer, sollen zwischen 10 und 13 Uhr unkompliziert auf dem Buttermarkt den Besitzer wechseln. Erfahrungsgemäß würden sehr unterschiedliche Räder – vom Bastlerrad bis zum neuwertigen Markenrad, vom Alltagsrad bis zum E-Bike, vom Kinderrad oder -roller bis zum Fahrradanhänger – angeboten, so der ADFC. Entsprechend groß sei das Preisspektrum.

Beim Fahrrad-Flohmarkt werden gebrauchte Fahrräder von Privatpersonen an Privatpersonen verkauft. Wer ein Rad kaufen oder verkaufen möchte, kann einfach vorbeikommen – eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Die Standgebühr für das erste angebotene Rad beträgt zwei Euro, für jedes weitere angebotene Rad ein Euro.

Der private Verkauf wird durch den ADFC betreut. Er berät Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer bei technischen Fragen und übernimmt kleine Einstellungsarbeiten an den Rädern. In einem vorbereiteten Verkaufsvertrag werden die Personalien der Verkaufenden und die Rahmennummer des Fahrrads festgehalten. „Geklaute Fahrräder haben so keine Chance, gehandelt zu werden“, teilen die Organisatoren mit. Damit der Kaufvertrag korrekt abgeschlossen werden kann, sollten Käufer wie Verkäufer einen gültigen Personalausweis mitbringen.

(biro)
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