Stichwahl Anträge zur Briefwahl: Was Sie noch wissen müssen

Kempen. · Mit Blick auf die Stichwahl herrscht bei einigen Lesern noch Unsicherheit - ein Service eine Woche vor der Wahl.

(tkl) 7948 Unterlagen zur Briefwahl hatte die Stadt Kempen bis Donnerstagnachmittag verschickt. 7185 davon waren bereits bei der Beantragung zur Briefwahl zum ersten Wahltermin bestellt worden. Dazu gab es auf der Antragskarte ein Feld, das man ankreuzen musste bzw. durfte. Wer das nicht gemacht hat, und nun trotzdem per Brief abstimmen will, muss sich aktiv darum kümmern. Darauf macht die Stadt Kempen auf ihrer Homepage aufmerksam. „Wer sich nicht mehr sicher ist, ob er die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt hat, kann einfach nochmals den Online-Antrag ausfüllen. Die Unterlagen werden trotzdem nur einmal zugeschickt. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen im Briefwahlbüro ab.“

Am Freitag meldeten sich mehrere WZ-Leser in der Redaktion, die ob des Verfahrens zur Stichwahl mit den Möglichkeiten von Briefwahl und Co. etwas verunsichert sind. Deshalb hat die Redaktion noch einmal alles Wichtige zusammengestellt.

Auch Wähler, die zum ersten Termin im Wahllokal bzw. gar nicht gewählt haben, können bei der Stichwahl per Brief abstimmen. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen gibt es mehrere Wege.

Online: „Um sich die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Kempen zusenden zu lassen, können Sie den Online-Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen stellen“, so die Stadt. Dazu gibt es auf der Homepage der Stadt ein Formular:

QR-Code: „Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können Sie den personalisierten QR-Code scannen, um direkt auf ein vorbereitetes Antragsformular für die Briefwahl geleitet zu werden.“

Schriftlich: „Bei der schriftlichen Beantragung nutzen Sie bitte den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und vergessen Sie nicht, diesen zu unterschreiben. Bei postalischer Antragstellung muss der Antrag in einem ausreichend frankierten Umschlag versendet werden.“ Postalische Anträge gehen an: Stadt Kempen, Der Bürgermeister, Wahlamt, Schorndorfer Straße 18, 47906 Kempen.

Persönlich: „Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Kempen beantragt werden. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 02152/9174935“, so die Stadt. Besucher ohne Termin müssen mit einer Wartezeit rechnen.

Das Briefwahlbüro befindet sich im

Rathaus am Bahnhof/Haus Mitte (rot), Schorndorfer Straße 18. Öffnungszeiten: montags und dienstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Ausnahme: Freitag, 25. September, von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr. „Wahlscheinanträge werden bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag 15 Uhr entgegengenommen.“

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl müssen spätestens am Wahltag um 16 Uhr bei der Stadt Kempen (im Briefwahlbüro, Schorndorfer Straße 18 oder im Briefkasten im Rathaus, Buttermarkt 1) eingegangen sein. Stimmen, die danach abgeben werden, werden nicht mitgezählt.

Die in diesem Artikel beschriebenen Regeln sind auf die Kommunen in Tönisvorst und Grefrath übertragbar. Die Kontaktdaten der Rathäuser finden Sie im Infokasten.

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